Anhörung im Gesundheitsausschuss

Plädoyer für das Rx-Versandverbot

Berlin - 12.06.2012, 10:10 Uhr


Auch das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln war gestern Thema der Anhörung im Gesundheitsausschuss. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wurde zusammen mit der AMG-Novelle abgehandelt. Der als Einzelsachverständiger geladene Jurist Professor Dr. Hilko J. Meyer legte dar, dass ein solches Verbot verfassungsrechtlich machbar sei.

Neben den Linken hat sich auch der Bundesrat für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen. Die Bundesregierung wischte diese Empfehlung der Länder in ihrer Gegenäußerung allerdings vom Tisch. Meyer findet jedoch, die Regierungsfraktionen machen es sich zu einfach, wenn sie darauf verweisen, eine Einschränkung des Arzneimittelversandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel verstoße gegen die Berufsausübungsfreiheit und sei daher verfassungsrechtlich nicht haltbar. Diese schlichte Begründung dieser Zurückweisung greift dem Juristen zu kurz.

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Berufsfreiheit stehen einem Verbot Meyer zufolge nicht im Weg. Die Karlsruher Richter hätten schon andere weitreichende Einschränkungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zugelassen. Voraussetzung sei, dass ein Wirkzusammenhang dargestellt werden könne. Und dies macht für Meyer keine Probleme: Es sei beispielsweise klar, dass die Zulassung des Versandhandels zu einem vermehrten Auftreten von Arzneimittelfälschungen geführt habe. Der Internethandel sei „das Einfallstor“ für Fälschungen – dies sei Verbrauchern ebenso bewusst wie den Strafverfolgungsbehörden. Ebenso klar sei, dass der Versandhandel zu einer Trivialisierung des Arzneimittels führe. Dies zeige sich auch in der zunehmenden Einbettung von Arzneimitteln in Drogeriemärkte, die aus Meyers Sicht zu einer Aushöhlung der Apothekenpflicht führt. Auch die Beratung – deren Bedeutung gerade durch die neue Apothekenbetriebsordnung gestärkt wurde – könne von einer Versandapotheke niemals so geleistet werden wie von einer Apotheke vor Ort. All dies könne zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen.

Für den Juristen gibt es mithin zahlreiche Gründe, die für ein Rx-Versandverbot sprechen. Letztlich müssten diese Frage ohnehin nicht Verfassungsjuristen beantworten, sondern die Abgeordneten, betonte Meyer.


Kirsten Sucker-Sket