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Bundesrat
Organspende-Reform nimmt letzte Hürde
Im Gegensatz zum Bundestag, der wegen mangelnder Abgeordneten-Präsenz nicht beschlussfähig war, hat der Bundesrat am 15. Juni sein Programm nach Plan absolviert. Grünes Licht bekam u. a. das Organspendegesetz.
In gut zwei Stunden hatte der Bundesrat auf seiner vorletzten regulären Sitzung vor der Sommerpause die 65 Punkte der Tagesordnung abgehakt. Wegen der eilbedürftigen, aber immer noch umstrittenen Entscheidung zu Fiskalpakt und ESM-Rettungsschirm wird die Länderkammer allerdings voraussichtlich am 29. Juni außerplanmäßig zu einer zusätzlichen Sitzung zusammenkommen.
Die Reform zur Organspende konnte die letzte Hürde nehmen. Alle Bundesbürger ab 16 Jahren werden künftig regelmäßig per Brief nach ihrer Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod gefragt. Dazu erhalten sie von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen Informationen und einen Organspendeausweis zugeschickt. Dies soll die Zahl der Spender erhöhen. Jeder ist aber frei in seiner Entscheidung. Von den 12 000 Menschen, die in Deutschland auf eine Spende warten, sterben derzeit jeden Tag drei.
Den Bundesrat passierte auch die Regelung zum neuen Freiwilligendienst für Senioren. Der Vorstoß, mit dem sich nun der Bundestag befassen muss, zielt auf mehr ehrenamtliches Engagement von Älteren. Das Projekt soll neben dem Modell des Mitte 2011 gestarteten Bundesfreiwilligendienstes etabliert werden. Für die Teilnehmer ist aber weder eine Sozialversicherungspflicht noch ein Taschengeld vorgesehen. Sie sollen aber haftpflichtversichert werden.
Berlin - 18.06.2012, 11:05 Uhr