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Biosimilars
Pro Generika drängt auf Quoten
Biopharmazeutika sind für viele Patienten eine große Errungenschaft – doch sie haben ihren Preis. Günstiger wird es für die Kassen erst nach Patentablauf, wenn Biosimilars zur Verfügung stehen. Trotzdem können sich diese besonderen Nachahmerpräparate nur schwer im Verordnungsalltag durchsetzen. Pro Generika beklagt, dass bislang nur für einen Biosimilar-Wirkstoff Mindestverodnungsquoten vereinbart wurden.
Während Generika nicht mehr aus dem deutschen Arzneimittelmarkt hinweg zu denken sind, werden Biosimilars noch einige Zeit brauchen, um sich durchzusetzen. Den Herstellern der High-Tech-Nachahmermedikamente gefällt das nicht – schließlich haben Sie viel Zeit und Geld in ihre Produkte investiert. Damit sich dies für sie rechnet, setzen sie unter anderem auf Mindestverordnungsquoten für Biosimilars.
Denn obwohl bereits drei Biosimilar-Wirkstoffe auf dem Markt sind, wurden 2012 von der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen auf Bundesebene erneut nur für einen einzigen Biosimilar-Wirkstoff (Epoetin) solche Quoten vereinbart. Und auch diese sind noch nicht von allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenverbänden in regionalen Zielvereinbarungen umgesetzt. In acht KVen existieren Quoten für das laufende Jahr. In Nordrhein liegt diese beispielsweise bei 40 Prozent, in Westfalen-Lippe bei 60 Prozent. In den meisten KVen beträgt die Quote um die 35 Prozent. Anders sieht es etwa in Sachsen aus. Hier hat man 2012 trotz der Vorgabe auf Bundesebene auf eine solche Quote verzichtet. Begründung: man sei „stetig bemüht (…), in der Arzneimittelvereinbarung nur Zielquoten mit tatsächlichen Wirtschaftlichkeitsreserven zu verankern“. In fünf KV-Bezirken gibt es noch gar keine Zielvereinbarungen für das laufende Jahr – und damit auch keine für Epo-Biosimilars.
Bei den anderen beiden Wirkstoffen – Filgrastim und Somatropin – gibt es keine Vorgaben für Quoten. Ihr Vorordnungsanteil liegt damit weitaus geringer als bei Epoetin. Pro Generika hofft nun, dass angesichts der Zurückhaltung der Selbstverwaltung der Gesetzgeber tätig wird. „Mindestverordnungsquoten sind ein probates Mittel, für die gesetzliche Krankenversicherung das bestmögliche Einsparpotenzial aus Biosimilars zu erschließen”, heißt es seitens des Verbandes. Sie entlasteten die Kassen ohne zusätzliche Kosten. Zudem dräge die Zeit: In den nächsten Jahren laufen eine ganze Reihe von Patenten für teure Biopharmazeutika aus. Die Biosimilar-Hersteller glauben noch immer an das große Geschäft – doch sie zweifeln, dass es ohne Gesetzgeber klappt.
In der Unionsfraktion hat man für die Sorgen der Hersteller Versändnis. Hier hält man gesetzlich vorgegebene Quoten durchaus für denkbar. Doch mit dem kleinen Koaltionspartner hat man offenbar noch keine Einigung gefunden. Nach wie vor gibt es keinen Änderungsantrag zur AMG-Novelle, der sich mit Biosimilar-Quoten befasst.
Berlin - 18.06.2012, 14:33 Uhr