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Elektronische Gesundheitskarte
Sozialgericht soll über eGK entscheiden
Vor dem Sozialgericht Düsseldorf klagt ein Versicherter gegen die elektronische Gesundheitskarte – er fürchtet um seine Daten. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist für den 28. Juni angesetzt. Die Freie Ärzteschaft – von jeher eine große Kritikerin der eGK – appellierte an die Ärzte, zahlreich bei der öffentlichen Verhandlung zu erscheinen.
Die Freie Ärzteschaft sieht sich dem Kläger sehr verbunden und unterstützt dieses Verfahren. Wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht. Wie die Ärzteorganisation mitteilte, sieht dieser durch die eGK seinen Datenschutz gefährdet. Er fürchtet, dass sie Teil einer neuen Informationsstruktur im Gesundheitswesen ist und seine Gesundheitsdaten in diesem System gespeichert und übertragen werden.
Der Anwalt des Klägers verwies darauf, dass die Patienten nach dem Gesetz „bei erster Verwendung der Karte“ ihre Einwilligung oder ihren Widerspruch zur Benutzung der freiwilligen Anwendungen der neuen Karte dokumentieren. Das betrifft etwa die Notfalldaten, den elektronischem Arztbrief oder den elektronischen Gesundheitsakte. Derzeit sei es aber weder vorgesehen noch überhaupt technisch möglich, diese Erklärungen der Versicherten bei der ersten Verwendung der Karte abzufragen und zu dokumentieren. Allerdings sind auch die genannten freiwilligen Anwendungen selbst noch Zukunftsmusik.
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Berlin - 18.06.2012, 12:14 Uhr