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Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Analgetika-Packungsgrößenbegrenzung empfohlen
Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen und Naproxen sollen in Zukunft nur noch in Packungsgrößen bis zu einer maximalen Therapiedauer von 4 Tagen für die Selbstmedikation zur Verfügung stehen.
Damit wird dem Anliegen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Rechnung getragen, das den Antrag eingebracht hatte. Schon im September 2011 hatte das BfArM in einer eigens dazu einberufenen Sondersitzung des Sachverständigenausschusses einen entsprechenden Antrag gestellt. Er wurde damals abgelehnt. Im Februar 2012 wurde das Thema im Rahmen der Ausschusssitzung erneut diskutiert, ohne dass es zu einer Abstimmung kam. Insbesondere von Herstellerseite konnten die Argumente einer besonderen Gefährdung durch größere Analgetika-Packungen nicht nachvollzogen werden.
BfArM-Präsident Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger begrüßte jetzt das Votum des Sachverständigenausschusses: „Für uns als Überwachungsbehörde steht außer Frage, dass eine übermäßige Anwendung von Schmerzmitteln im Einzelfall schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann. Dies hat die Auswertung wissenschaftlicher Studien ergeben. Risiken bestehen vor allem dann, wenn Schmerzmittel ohne ärztliche Kontrolle über mehr als vier Tage eingenommen werden. Vielen Patienten sind diese Risiken aber nicht ausreichend bewusst. Eine Begrenzung der Packungsgrößen ist deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Information und Sicherheit der Patienten.“
Jetzt bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber dem Votum des Sachverständigenausschusses folgen wird. Sollte dies der Fall sein, dann werden die betroffenen Analgetika in Zukunft nur noch bis zu den folgenden maximalen Packungsgrößen rezeptfrei erhältlich sein:
- ASS: bis 24 Tabletten ASS à 500 mg
- Diclofenac: bis 12 Tabletten à 25 mg; bis 24 Tabletten à 12,5 mg
- Ibuprofen: bis 12 Tabletten à 400 mg; bis 24 Tabletten à 200 mg;
bis 12 Suppositorien à 600 mg - Naproxen: bis 12 Tabletten à 250 mg
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26.06.2012, 12:30 Uhr