- DAZ.online
- News
- Finanzministerium will ...
Umsatzsteuer für Arzneimittel
Finanzministerium will Vorteil24 auf den Zahn fühlen
Lieferung oder Abholung? Das ist die Frage, wenn man die korrekte Umsatzsteuer für Arzneimittel berechnen will, die aus dem Ausland nach Deutschland versendet und mit den deutschen Krankenkassen abgerechnet werden. Wie der Fall beim Vorteil24-Modell liegt, ist umstritten. Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium hat nun veranlasst, dass die Angelegenheit auf Fachebene mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert wird.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), hatte sich unlängst mit einigen Fragen rund um den Umsatzsteuersatz auf Arzneimittel aus EU-ausländischen Apotheken an den Staatssekretär Hartmut Koschyk gewandt. Zuletzt hatte Spahn dabei insbesondere das Geschäftsmodell der von deutschen Apothekern betriebenen holländischen Montanus-Apotheke vor Augen: Mit Vorteil24 haben diese nicht nur für die von ihrer eigenen Familie betriebenen Apotheken im bergischen Land, sondern auch für zahlreiche Linda-Apotheken ein Apotheken-Pick-up-System geschaffen. Durch Einschaltung eines Logistikunternehmens haben sie dieses so konzipiert, dass die holländische Versandapotheke nicht an deutsche Patienten liefert, sondern diese die Arzneimittel aus Holland abholen lassen. So nutzen die findigen Apotheker die geringere Mehrwertsteuer auf Arzneimittel in Holland.
Dies fuchste Spahn. Nun hat ihm Koschyk geantwortet: Maßgeblich für die richtige Behandlung nach dem Umsatzsteuergesetz sei, ob der Liefergegenstand auf Veranlassung des liefernden Unternehmens oder aber durch Abholung – auch über einen von diesem beauftragten Dritten – zum Abnehmer gelangt. In Abholfällen, so der Staatssekretär, bleibe es bei der Besteuerung im Ursprungsland. „Ob in den von Ihnen geschilderten Fällen tatsächlich eine Abholung durch den Abnehmer vorliegt, muss einer Bewertung des jeweiligen Sachverhalts vorbehalten bleiben. Ich habe veranlasst, dass die Angelegenheit auf Fachebene mit den obersten Finanzbehörden der Länder nochmals gesondert erörtert wird“, heißt es in seinem Schreiben an Spahn.
Berlin - 02.07.2012, 12:02 Uhr