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Analgetika-Großpackungen
Rechtliche Hürden für Rezeptpflicht
Glaubt man manchen Schlagzeilen, dann werden bald nur noch Schmerzmittelpackungen mit maximal 24 Tabletten rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sein. Doch bislang
Wie berichtet hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht in seiner letzten Sitzung die Unterstellung der Analgetika Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Diclofenac und Naproxen unter die Verschreibungspflicht für Packungsgrößen empfohlen, wenn diese den Bedarf von vier Tagesdosierungen überschreiten. Er folgte damit einem Antrag des BfArM. Damit scheint die Diskussion, ob durch die Begrenzung der Packungsgrößen der Verbraucher vor Fehlgebrauch nicht rezeptpflichtiger Schmerzmittel geschützt werden kann und sollte, beendet. Doch ist eine Verkaufsabgrenzung auf Basis des geltenden Rechts mit dieser Intention zulässig?
In der aktuellen Ausgabe der DAZ erläutert Rechtsanwältin Dr. Kerstin Brixius, Bonn, die Rechtsgrundlagen für eine Unterstellung eines Stoffes unter die Verschreibungspflicht. Grundsätzlich sei der Ansatz der Bundesoberbehörde, Bewusstsein im Umgang mit Arzneimitteln zu schaffen, zu begrüßen, so Brixius in ihrem Fazit. Doch eine Verkaufsabgrenzung aus diesem Grund gebe das geltende Recht nicht her. Sollten die noch zu veröffentlichenden Entscheidungsgründe des Ausschuss-Votums zeigen, dass Grundlage der Empfehlung tatsächlich nur die unspezifischen Risiken der Selbstmedikation und die Sorge um die Verharmlosung von OTC-Arzneimitteln waren, sei eine Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (AMVV) mangels Vorliegen einer arzneimittelrechtlich relevanten Gefahr nicht möglich, so Brixius in ihren Ausführungen.
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04.07.2012, 17:16 Uhr