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Patientenrechte
Länder für routinemäßige Patientenquittung
Die Bundesländer sehen noch Optimierungsbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Unter anderem fordern sie, die Patientenquittung als Transparenzinstrument weiterzuentwickeln. Sie sollte beispielsweise auch Informationen zu Arzneimitteln enthalten.
Derzeit sind die Rechte von Patienten in einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Lücken bleiben da nicht aus. So steht etwa auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts Wesentliches nicht im Gesetz – einschlägig ist dann das Richterrecht. Die Bundesregierung will nun mit ihrem Gesetzentwurf mehr Transparenz und Rechtssicherheit herstellen. So soll im Bürgerlichen Gesetzbuch künftig ausdrücklich der „Behandlungsvertrag“ als besondere Form des Dienstleistungsvertrags definiert werden. Zudem will die Regierungskoalition es den Patientinnen und Patienten leichter machen, ihre Rechte durchzusetzen. Auch im Fall eines Behandlungsfehlers sollen sie stärker unterstützt werden.
Letzten Freitag befasste sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf – und beschloss eine umfangreiche Stellungnahme. Unter anderem fordern darin die Länder Verbesserungen bei der Patientenquittung. Derzeit ist vorgesehen, dass Ärzte eine solche ausgeben müssen, wenn der Patient ausdrücklich danach verlangt. Nach Auffassung des Bundsrates sollte die Quittung jedoch routinemäßig nach der Behandlung ausgehändigt werden – und zwar in patientenverständlicher Sprache. Sie soll neben den Diagnosen und erbrachten Leistungen auch Behandlungs- und Therapieempfehlungen sowie Informationen zu Arzneimitteln enthalten. „Dies dient dem Verständnis der eigenen Krankheit und einer aktiven, informierten Mitarbeit im Behandlungsprozess im Sinne des mündigen Patienten“, heißt es zur Begründung. Die bisherige Regelung werde dem nicht gerecht.
Weiterhin vertreten die Länder die Ansicht, dass die Patienteninformation durch den behandelnden Arzt auf Verlangen in Textform auszuhändigen ist. Der bisherige Gesetzentwurf sieht nur eine Pflicht des Arztes vor, dem Patienten zu Beginn einer Therapie und – soweit erforderlich – in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern.
Im Bereich der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), deren Kosten nicht von den Kassen übernommen werden, wollen die Länder die Patientinnen und Patienten besser vor unüberlegten und übereilten Entscheidungen schützen. Hierzu wollen sie eine ausdrückliche Verpflichtung zur – schriftlichen – Kenntnisnahme der Kosteninformation festschreiben.
Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Voraussichtlich im Herbst beschäftigt sich dann der Bundestag mit dem Vorhaben.
Berlin - 09.07.2012, 15:41 Uhr