PKA-Ausbildung modernisiert

Neue Ausbildungsordnung kommt

Berlin - 13.07.2012, 11:01 Uhr


Jetzt steht es fest: Zum 1. August tritt die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) in Kraft.

Die neue Verordnung löst die Ausbildungsverordnung vom 3. März 1993 ab. Sie berücksichtige die Veränderungen in den Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen von PKAs, die auf arbeitsorganisatorische und technologische Entwicklungen im Apothekenbereich zurückzuführen seien, heißt es vonseiten des BMGs. Die neue Verordnung trage damit den heutigen Anforderungen an die Tätigkeit von PKAs im Apothekenbetrieb Rechnung.

Während das Fachgebiet Pflanzenschutz ersatzlos gestrichen wurde, weil es in der Apotheke nicht mehr relevant ist, werden Themen wie Warenwirtschaft und Beschaffung, Kommunikation, Preisbildung und Leistungsabrechnung, Beratung und Verkauf sowie apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen in die Ausbildung integriert. Und neben dem Ausbildungsbetrieb wurden in den Abschnitt „Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ auch Umweltschutz, Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft aufgenommen.

Neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fachwissen sollen die neuen Regeln dazu beitragen, den Auszubildenden Methoden zu vermitteln, um ihre Aufgaben im Berufsalltag bewältigen zu können. „Für Auszubildende im kaufmännischen Bereich soll die Apotheke ein attraktiver Ausbildungsort sein“, betonte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Dies setze für PKAs eine zukunftsorientierte Ausbildung voraus, bei der die Vermittlung von Lehrinhalten über den Erwerb reinen Fachwissens deutlich hinausgehe.

„Wir sind sehr froh, dass die Änderungen nun auch in die Ausbildungspraxis einfließen“, erklären Barbara Neusetzer, 1. Vorsitzende der Apothekengewerkschaft Adexa, und PKA-Fachgruppenleiterin Ulla Odendahl. Das komme sowohl dem PKA-Nachwuchs als auch den Apotheken zugute. Odendahl, die auch in Bremen im Berufsbildungs- und im Prüfungsausschuss der Kammer engagiert ist, hatte als Sachverständige bei diversen Treffen beim Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn Einfluss auf die Neuregelung genommen.

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Juliane Ziegler