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Arzneimittel-Lieferengpässe
Regierung sieht kein Versorgungsproblem
Die Bundesregierung bestätigt zwar vorübergehende Lieferengpässe von Arzneimitteln - länger andauernde Lieferengpässe oder Versorgungsprobleme hingegen nicht. Das ergibt sich aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln“.
In ihrer Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion sich nach dem Kenntnisstand der Regierung bezüglich Versorgungsengpässen mit Arzneimitteln erkundigt. In jüngster Vergangenheit habe es zwar einige wenige Fälle gegeben, in denen bestimmte Arzneimittel zeitweise nicht oder nicht ausreichend verfügbar waren, bestätigt Flach. So würden bei dem Krebsmittel Carboplatin Qualitätsmängel als Ursache vermutet, Caelyx® habe dagegen nicht geliefert werden können, weil ein Herstellungsbetrieb geschlossen wurde. Im Fall des Aspirin zur parenteralen Anwendung habe nach Angaben des Herstellers ein Ausgangsstoff gefehlt.
Das Vorliegen länger andauernder Lieferengpässe für lebenswichtige Arzneimittel habe sich auf Nachfrage bei Verbänden der Arzneimittelhersteller, Großhändler, Krankenhausapotheker und Krankenkassen aber nicht bestätigen lassen, so Flach. Sie verweist außerdem auf den bereits bestehenden gesetzlichen Auftrag pharmazeutischer Unternehmer (pU) zur Sicherstellung einer angemessenen und kontinuierlichen Bereitstellung der hierzulande in den Verkehr gebrachten Arzneimittel (§ 52b AMG). Die Einhaltung dieser Vorgabe werde durch die einzelnen Landesbehörden überwacht. Gleichwohl könnten Störungen der Verfügbarkeit auch außerhalb des Verantwortungsbereichs des pU auftreten, zum Beispiel wenn ein Ausgangsstoff auf dem Weltmarkt nicht verfügbar sei.
Keine zufriedenstellenden Antworten für Kathrin Vogler (Linke): Während sich die Meldungen über fehlende Medikamente häuften, stecke die Regierung einfach den Kopf in den Sand, kritisiert sie. Es sei „absurd“, der Pharmaindustrie einerseits eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Arzneimitteln vorzuschreiben und andererseits zu behaupten, die Voraussetzungen dafür lägen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs. „Ich frage mich, wozu es einen gesetzlichen Versorgungsauftrag gibt, wenn die Bundesregierung bei Versorgungsengpässen keinen Handlungsbedarf und auch keine Eingriffsmöglichkeiten sieht.“
Berlin - 16.07.2012, 16:16 Uhr