Rezeptbonus

Berufsgericht verhängt 500 Euro Strafe

Berlin - 20.07.2012, 12:13 Uhr


Das Berufsgericht Gießen hat einen hessischen Apotheker zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der Beschuldigte gewährte in der Vergangenheit bei der Einlösung eines Rezeptes einen Bonus von 1,00 Euro. Darin sah das Berufsgericht einen Verstoß gegen die Preisvorschriften.

Das Berufsgericht in Gießen hat laut Information der Apothekerkammer Hessen entschieden, dass dies einen Verstoß gegen die gesetzliche Preisbindung, welche sich aus der Arzneimittelpreisverordnung ergibt, darstellt. Ein Verstoß liege auch dann vor, wenn der korrekte Preis für das Arzneimittel angesetzt werde, dem Kunden jedoch gleichzeitig ein Vorteil gewährt werde, welcher den Erwerb des Arzneimittels wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt.

Dadurch liege bei der Gewährung von Rezeptboni ein Verstoß gegen §§ 22 HeilBG in Verbindung mit § 1 Abs. 4 der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Hessen, § 78 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 des Arzneimittelgesetzes und § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Arzneimittelpreisverordnung vor.


Lothar Klein