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Erstattungsbeträge
Umsetzung offenbar kompliziert
Wegen „unzureichender technischer Voraussetzungen im Handelsweg“ konnte der vereinbarte Erstattungsbetrag für Ticagrelor nicht umgesetzt werden. Doch nicht nur die technischen Voraussetzungen scheinen Probleme zu machen.
Der GKV-Spitzenverband bestätigt, neben den rein technischen seien auch rahmenvertragliche Vereinbarungen durch die Selbstverwaltung zu überarbeiten bzw. zu schließen. „Ergänzend dazu müssen von staatlicher Seite entsprechende, notwendige Vorfestlegungen gemacht werden, die nicht Vereinbarungsgegenstand der Selbstverwaltung sein können“, heißt es weiter. Welche Ministerien zur Klärung dieser Fragen eingeschaltet werden müssten, könne sicher das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beantworten.
Dort ist man über diese Aussage scheinbar wenig erfreut. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des BMG mit, es sei Aufgabe der Selbstverwaltung, die offenen Fragen zu regeln. „Dazu wäre in den vergangenen eineinhalb Jahren auch ausreichend Zeit gewesen.“ Der GKV-Spitzenverband habe sich kürzlich „hilfesuchend“ an das Ministerium gewandt, und diesem Gesprächswunsch werde das Ministerium auch nachkommen – alles Weitere bleibe abzuwarten.
Berlin - 23.07.2012, 15:24 Uhr