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Trisomie 21
Bluttest darf verkauft werden
Der PraenaTest® auf das Down-Syndrom hat die letzte Hürde genommen: Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Freiburg bestätigte das Einstellen der Produktdaten in das Medizinprodukte-Informationssystem des DIMDI.
Das Freiburger Regierungspräsidium betont jedoch, man sei nicht für die Zulassung oder eine medizinische Prüfung des Tests zuständig: „Eine Prüfung bzw. Bewertung des Produkts durch das Regierungspräsidium ist damit nicht verbunden“, so der Sprecher. Denn anders als im Arzneimittelrecht gebe es für die Einführung von Medizinprodukten kein besonderes Zulassungsverfahren.
„Uns ist bewusst, dass die Einführung des Bluttests menschlich äußerst schwierige Fragestellungen berührt“, so Unternehmensvorstand Lutz. Mit Hilfe eines Gutachtens habe man aber dargelegt, dass der Bluttest verfassungskonform sei. Aufgrund der anhaltenden öffentlichen Debatte um die Rechtmäßigkeit des Bluttests hatte LifeCodexx bei Professor Friedhelm Hufen von der Universität Mainz ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Anwendung des PraenaTest® in Auftrag gegeben. Danach haben schwangere Frauen ein „gesetzlich verankertes Recht auf Wissen sowie auf Nichtwissen“.
Der nicht-invasive molekulargenetische Pränataldiagnostiktest zur Feststellung fetaler Trisomie 21 aus mütterlichem Blut sollte ursprünglich im Juli auf den Markt kommen. Die Freigabe hatte sich dann jedoch verzögert und gleichzeitig eine breite Diskussion losgetreten: Vertreter von Behindertenverbänden und Kirchen kritisieren, derlei Tests dienten allein dazu, behinderte Kinder abzutreiben. Das Unternehmen plant, den neuen Bluttest in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz einzuführen.
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Berlin - 01.08.2012, 08:55 Uhr