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Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Hersteller wünschen Klarstellung zu Festbeträgen
Die Herstellerverbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa haben eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Änderung der Arzneimittelpreisverordnung verfasst. Zur Erhöhung des Festzuschlags für Apotheken um 0,25 Euro äußern sie sich inhaltlich nicht – ihnen ist vielmehr daran gelegen, dass eine rechtzeitige Umrechnung der Festbeträge erfolgt.
Die Herstellerverbände weisen in ihrer knappen Stellungnahme darauf hin, dass – wie schon bei der Änderung des Großhandelszuschlags zum 1. Januar 2012 – auch bei einer Erhöhung des Festzuschlags für Apotheken eine Umrechnung der Festbeträge erfolgen muss. Im Fall des Großhandels wurde ins Sozialgesetzbuch, 5. Buch, ein entsprechender klarstellender Absatz eingefügt (§ 35 Abs. 9 SGB V). Analog hierzu wünschen die Hersteller nun über das Verordnungsverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums hinaus eine weitere Ergänzung dieses Paragrafen.
Darin soll bestimmt sein, dass der GKV-Spitzenverband die Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel entsprechend den ab dem 1. Januar 2013 geltenden Handelszuschlägen umrechnet. Diese umgerechneten Festbeträge sollen sodann bis zum 1. Dezember 2012 bekannt gegeben werden und ab dem 1. Januar 2013 Anwendung finden. Für die Umrechnung soll die Einholung von Stellungnahmen Sachverständiger nicht erforderlich sein.
Berlin - 09.08.2012, 10:49 Uhr