Pharmazeutinnen Verband zum Apothekenhonorar

Lohnunterschiede werden vertieft

Berlin - 09.08.2012, 11:45 Uhr


Der Deutsche Pharmazeutinnen Verband hält eine Erhöhung des Apotheken-Fixzuschlages um 25 Cent für zu niedrig. In der Folge fürchtet er negative Auswirkungen für die überwiegend weiblichen Apothekenangestellten. In seiner Stellungnahme zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung beklagt der Verband zudem, dass die Kosten durch die neue Apothekenbetriebsordnung nicht berücksichtigt wurden.

In der Begründung des Verordnungsentwurfs wird im Hinblick auf seine gleichstellungspolitische Bedeutung erklärt, das Vorhaben habe „keine Bedeutung für die Gleichstellung von Frau und Mann“. Dieser Ansicht kann der Pharmazeutinnen Verband nicht folgen. Er verweist darauf, dass in der Bundesrepublik der Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern im Vergleich zu anderen Ländern in Europa sehr hoch ist. Eine Ursache sei die geringere Honorierung in von Frauen bevorzugten Berufen – so auch in den öffentlichen Apotheken. „Die tarifliche Bezahlung der Angestellten und das Einkommen der meisten InhaberInnen entsprechen seit einigen Jahren bei weitem nicht der hohen Verantwortung und der vom Gesetzgeber sowie von den Patienten zu Recht erwarteten Qualifikation“, heißt es in der Stellungnahme. Der nunmehr vorgesehene Festzuschlag von 8,35 Euro pro abgegebener Packung würde sich „bereits kurz- und mittelfristig für die in den öffentlichen Apotheken arbeitenden Frauen einkommensmindernd auswirken und damit den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern weiter festschreiben wenn nicht sogar vertiefen“.

Darüber hinaus monieren die Pharmazeutinnen, dass bei der Festsetzung des Festzuschlages die durch die im Juli dieses Jahres geänderte Apothekenbetriebsordnung zu erwartendenerheblichen zusätzlichen Personal- und Sachkosten nicht berücksichtigt seien. Vielmehr habe man nur die Kosten der Jahre von 2004 bis Ende 2011 in die Berechnung einbezogen. Den Festzuschlag lediglich am Rohertrag der Apotheke auszurichten, erscheine schon allein deshalb als „nicht sachgerecht“.

Der Verband verweist weiterhin auf die berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher – diese erschöpften sich nicht in den Kosten. Ein wichtiger Aspekt sei auch eine flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Diese könne aber nur gewährleistet werden, wenn die Honorierung einen funktionierenden und wirtschaftlichgesunden Apothekenbetrieb ermöglicht.

Zu guter Letzt vermissen die Pharmazeutinnen Verordnungsentwurf eine Erhöhung des BTM- und Notdienstzuschlages.


Kirsten Sucker-Sket