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Apothekenhonorar
BKK: Apotheker haben grundsätzlich Anspruch auf höheres Honorar
Die Betriebskrankenkassen bejahen grundsätzlich den Anspruch der Apotheker auf eine Honorarerhöhung und stellen sich der geplanten Anpassung nicht in den Weg: „Die Betriebskrankenkassen gehen nun davon aus, dass die Bundesregierung auf Grundlage der ihr vorliegenden Zahlen zur Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Angemessenheit der geplanten Erhöhung geprüft hat“, heißt es in der Stellungnahme des BKK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf.
Um weiterhin eine leistungsgerechte Vergütung der Apotheken zu gewährleisten, sei es grundsätzlich legitim, die Vergütung zu überprüfen und bei entsprechender Datenlage die Vergütung zu erhöhen. „In der Vergangenheit, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen um den Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010, konnten die Apotheken allerdings keine belastbaren Zahlen vorlegen, die eine Erhöhung der Vergütung zulasten der Beitragszahler gerechtfertigt hätte“, schränkt der BKK-Bundesverband ein. Daher gehe man davon aus, dass das BMWi die „Angemessenheit“ geprüft habe.
Bei der Anpassung der Apothekervergütung sollten auch die Auswirkungen auf die von den Versicherten zu tragenden höheren Zuzahlungen und die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen bedacht werden. „Zudem erwarten die Betriebskrankenkassen, dass ein doppelter Ausgleich der Kostenentwicklung der Apotheken beim Apothekenabschlag ausgeschlossen wird“, schreibt der BKK-Bundesverband weiter mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen über den Kassenabschlag.
Berlin - 10.08.2012, 13:43 Uhr