Kassenverbände zum Apothekenhonorar

Becker: "Durchsichtige Taschenspielertricks"

Stuttgart - 13.08.2012, 12:22 Uhr


An Fritz Becker perlt die Kritik der Krankenkassen an der geplanten Honorarerhöhung für Apotheken weitgehend ab: „Die Kassen sind naturgemäß gegen höhere Honorare jedweder Leistungserbringer“, erklärt der Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV) und Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Zurecht rücken will er die Behauptungen dennoch.

Die Stellungnahmen verschiedener Verbände der Gesetzlichen Krankenversicherung zur geplanten Erhöhung des Apothekenhonorars sind für den LAV keine Überraschung. So hatte etwa der BKK-Bundesverband erklärt, dass sich die Vergütung der Apotheker erhöht habe, auch wenn formal seit dem Jahr 2004 keine Honoraranpassung stattgefunden hat. Grund: Steigende Arzneimittelpreise, die die prozentuale Honorarkomponente aufstockten, und mehr abgegebene Packungen. „Das ist natürlich Unsinn – und ich bin mir sicher, der BKK-Bundesverband weiß das auch“, kommentiert Becker. „Wer sich auch nur oberflächlich mit den vorliegenden Zahlen auseinandergesetzt hat, weiß, dass die Ertragssituation der Apotheken in sechs der vergangenen acht Jahre klar rückläufig war.“

Den LAV-Präsidenten wundert auch nicht, dass die Kassen unisono die von den Apothekern gelieferten Daten kritisieren. Becker: „Das ist doch ein durchsichtiger Taschenspielertrick, den jeder kennt: Wenn du keine guten eigenen Argumente hast, dann bezweifle zunächst einfach die Datenbasis.“ Er ist und bleibt überzeugt, dass die vorgelegten Daten korrekt sind. Sie würden auch von der Politik nicht in Zweifel gezogen. Jedoch sei die gewählte Rechenmethodik des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) unlogisch, in der Sache falsch und komme deshalb auch zu falschen Ergebnissen. Dies hatte die ABDA bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ausgeführt.

Becker stellt sich überdies gegen die von den Kassenverbänden vorgetragene Forderung, bei den zukünftigen Abschlagsverhandlungen weitere Kostensteigerungen in den Apotheken unberücksichtigt zu lassen. „Die Schiedsstelle hat einen klaren Kriterienkatalog zur Bemessung der Abschlagshöhe vorgegeben, nach dem zukünftig zu berechnen ist“, betont er. „Einseitige Forderungen von Krankenkassen oder entsprechende, dem BMWi juristisch nicht zustehende Vorgaben in dieser Sache werden wir nicht akzeptieren.“


Kirsten Sucker-Sket


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