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Nachrichtenagenturen
dpa erklärt Apothekenhonorar
Die hitzige Debatte ums Apothekenhonorar führt derzeit zu immer mehr Berichten in der Publikumspresse. Auch Nachrichtenagenturen bieten Zeitungen Texte rund um die Apotheke und ihre wirtschaftlichen Hintergründe an. So liefert heute etwa dpa einen Hintergrundtext mit dem Titel „Selbst teure Medikamente bringen Apothekern nur wenige Euro“.
In dem dpa-Text wird das Honorierungssystem für Apotheken folgendermaßen erklärt:
„Ein Apotheker in Deutschland darf auf den Einkaufspreis für verschreibungspflichtige Arznei drei Prozent aufschlagen. Damit sollen etwa Lagerkosten und Vorkasse abgegolten werden. Auf diesen um drei Prozent erhöhten Zwischenpreis kommt der sogenannte Festzuschlag hinzu - pro Packung Fertigarznei derzeit 8,10 Euro. Dieser Teil der Apothekerhonorare ist seit 2004 unverändert.
Von diesen 8,10 Euro müssen die Apotheker einen Abschlag von 2,05 Euro an die Krankenkassen zahlen - das ist wie eine Art Zwangsrabatt, weil die Kassen so große Kunden sind. Von den 8,10 Euro bleiben also in der Praxis netto nur 6,05 Euro tatsächlich in der Apothekerkasse. Über die Höhe des Kassenabschlags wird seit Jahren heftig gestritten.
Die Preisbildungskette endet nach drei Prozent Aufschlag auf den Einkaufspreis und 8,10 Euro Festzuschlag (intern für den Apotheker 6,05 Euro) schließlich mit der Mehrwertsteuer. Sie liegt für Arznei bei 19 Prozent. Den ermäßigten Satz, der etwa für Bücher, Brennholz und Briefmarken gilt, gewährt der Staat kranken Bürgern nicht.
Damit ergeben sich für den Apotheker etwa folgende Szenarien: Auf ein Krebsmedikament mit einem Einkaufspreis von 300 Euro schlägt der Apotheker drei Prozent auf, was 9 Euro für ihn sind. Zu den 309 Euro addiert er 8,10 Euro - das macht 317,10. Plus Mehrwertsteuer beträgt der Endpreis 377,35 Euro. Mit rund 15 Euro Anteil am Endpreis wandern nur 4 Prozent zum Apotheker, der laufende Kosten wie Vorfinanzierung, Lagerung, Personal, Miete oder Darlehenstilgungen abziehen muss. Die Marge bei teuren Medikamenten ist damit folglich wenig lukrativ.
Anders ist es bei günstiger verschreibungspflichtiger Arznei, etwa Tropfen gegen Übelkeit. Ihr Einkaufspreis liegt bei unter einem Euro. Mit dem hier im Vergleich hohen Festzuschlag von 8,10 Euro (6,05 Euro nach Abschlag) ist dieser Fall prozentual ein sehr gutes Geschäft.“
Allmählich scheint sich bei Medienvertretern ein gewisses Verständnis für die Apothekerschaft durchzusetzen. Man darf gespannt sein, ob und wie lange sich dieses hält.
Berlin - 14.08.2012, 15:59 Uhr