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Apothekenhonorar
Kaum Chancen für Länderinitiative für höheres Honorar
Bei der von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) angekündigten Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent haben die Bundesländer kein Wort mitzureden. Die Verordnung ist ausschließlich Sache der Bundesregierung. Trotzdem nehmen einige Landesregierungen Stellung zum Honorarvorschlag.
Allerdings stehen die Aussichten nicht besonders gut, dass die Länder mit ihrer Forderung durchdringen. Da sie keinen direkten Einfluss auf die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) besitzen, müssten sie sich ein anderes Gesetzgebungsvorhaben suchen, um diese Forderung anzukoppeln. Zum Beispiel das Arzneimittelgesetz: Die AMG-Novelle ist zustimmungspflichtig und steht am 21. September zur abschließenden Beratung im Bundesrat an. Voraussichtlich reicht aber die verbleibende Zeit nicht aus, um eine Honorarerhöhung für den Nacht- und Notdienst hier unterzubringen. Denn mit der AMG-Novelle ist die Bundesregierung verpflichtet, EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen.
Als weitere Möglichkeit bliebe das anstehende Notfallsanitätergesetz. Diese Gesetzesänderung ist ebenfalls zustimmungspflichtig, weil es sich hierbei um eine Änderung einer Berufsordnung handelt, die den Ländern nach der letzten Föderalismusreform noch ein Mitspracherecht sichert.
Als letzte Gelegenheit böte sich dann noch das Präventionsgesetz, das im Herbst auf die parlamentarische Reise geschickt werden soll. Da das Präventionsgesetz aber voraussichtlich nicht der Zustimmung der Länderkammer bedarf, wären die Länder bei der Durchsetzung eines höheren Nacht- und Notdiensthonorars dabei auf die Zustimmung des Bundestages angewiesen.
Dazu müsste sich vor allem die CSU innerhalb der Regierungskoalition mit ihrer Position durchsetzen. Zuletzt hatten der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, Johannes Singhammer (CSU), und der Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises Arbeit, Soziales und Gesundheit, Max Straubinger, in einer gemeinsamen Erklärung zum Apothekenhonorar betont: „Das ist noch nicht in trockenen Tüchern. 8,35 Euro reichen nicht aus, die strukturpolitischen Herausforderungen zu bewältigen."
Auch der Bayerische Staatsminister für Gesundheit, Dr. Marcel Huber, will nochmals über die Höhe der Honoraranpassung reden. „Gemeinsam mit den Apothekerverbänden muss jedoch eine Lösung über die Höhe des Zuschlags gefunden werden“, sagte Huber gegenüber DAZ.online. „Um die Apotheken im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken, müssen außerdem Nacht- und Notdienste künftig pauschal vergütet werden. Bayern wird sich dafür auf Bundesebene weiterhin einsetzen." In Bayern wird im Herbst 2013 ein neuer Landtag gewählt, und die CSU muss um ihre jahrzehntelange Vormachtstellung im Alpenland kämpfen. Bleibt abzuwarten, ob die CSU dabei das Apothekenhonorar als politischen Spielball nutzt.
Unterstützung erhält die Forderung nach einem höheren Nacht- und Notdiensthonorar auch von Hessen und Niedersachsen. Die Länder mit SPD-Regierungsbeteiligung schweigen sich hingegen zum Apothekenhonorar aus. Die SPD auf Bundesebene hatte die vorgeschlagene Honorarerhöhung bereits als „offenen Lobbyismus gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger“ verunglimpft.
Unter dem Strich erscheint es daher angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat unwahrscheinlich, dass sich die Forderung nach einem höheren Nacht- und Notdiensthonorar über die Länderkammer durchsetzen lässt.
Berlin - 17.08.2012, 10:34 Uhr