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Cialis-Lieferung mit Folgen
Schmerzensgeld wegen Indiskretion?
Ein Bonner Apotheker soll für eine indiskrete Potenzmittel-Lieferung 2.500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Auf einem Zettel, der an das zu liefernde Päckchen getackert war, stand nicht nur der Name des Bestellers, sondern auch der des Arzneimittels: Cialis. Weil Chefarzt und Kollegen nun um die Erektionsprobleme des Pflegers eines Bonner Krankenhauses wissen, fühlt dieser sich am Arbeitsplatz bloßgestellt.
Die Apotheke des Beklagten beliefert unter anderem das Krankenhaus, in dem der Pfleger arbeitet. Auch die Krankenhausmitarbeiter können den Lieferservice der Apotheke nutzen, sodass der 46-Jährige dort Cialis zur Behandlung seiner erektilen Dysfunktion bestellte. Dabei bat er darum, das Medikament in einer verschlossenen Tüte zu liefern. Gesagt getan – am nächsten Tag wurde das Potenzmittel in einer Tüte geliefert. Weil der Pfleger selbst nicht anwesend war, nahm der Chefarzt die Lieferung in Empfang.
Ein Mitarbeiter der Apotheke hatte jedoch übersehen, dass auf dem Lieferzettel, der an der Tüte festgemacht war, sowohl der Name des Pflegers als auch die Angabe des Arzneimittels mitsamt seinem Preis vermerkt war. Chefarzt und Arbeitskollegen erfuhren so von der Lieferung und ihrem Inhalt. Der Pfleger stellte den Apotheker zur Rede. Dieser entschuldigte sich, sicherte zu, dass so etwas nicht noch einmal vorkomme – allerdings lehnte er es ab, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder Schmerzensgeld zu zahlen.
Die Entschuldigung und Zusicherung, dass dies ein einmaliges Versehen war, genügte dem Pfleger jedoch nicht – er zog vor das Zivilgericht. Nun muss ein Richter entscheiden, ob seine Forderung nach 2.500 Euro nebst rund 500 Euro Anwaltskosten gerechtfertigt ist. Nach Auskunft des Gerichtssprechers wurde die Klage dem Apotheker vergangene Woche zugestellt. Er hat nun Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt wird.
Bonn - 21.08.2012, 14:36 Uhr