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Gemeinsamer Senat
ABDA: Entscheidung im Sinne des Verbraucherrechts
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA – sieht durch den gestrigen Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe Verbraucherrechte bestätigt: Patienten könnten sich weiterhin darauf verlassen, dass in allen Apotheken – auch ausländischen Versandapotheken – dieselben Preise für rezeptpflichtige Medikamente gelten.
„Wir begrüßen das Votum des Gerichts, das endlich die Voraussetzungen für fairen Leistungswettbewerb zwischen in- und ausländischen Apotheken schafft“, kommentiert ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf die Karlsruher Entscheidung. Dem Wettbewerb unter den Apotheken schadet dies seiner Ansicht nach nicht. Dieser finde auch weiterhin statt – und zwar über Qualität, Leistung und Service. Wolf: „Das ist aktiver Verbraucherschutz.“
Die ABDA betont: Alle Apotheken sind laut Arzneimittelpreisverordnung verpflichtet, ihre Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel bundesweit einheitlich zu errechnen. Dass ein und dasselbe Rx-Arzneimittel in jeder Apotheke zum selben Preis erhältlich ist, biete Patienten und Krankenkassen die Sicherheit vor Übervorteilung und schütze Apotheken vor ruinösem Preiswettbewerb.
Berlin - 23.08.2012, 11:45 Uhr