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Neue Gründe gegen 25-Cent-Anpassung
Datengrundlage erscheint unrealistisch
Die Anpassung des Festzuschlags um 25 Cent erscheint immer unlogischer. Nicht nur am Rechenweg, sondern mittlerweile auch an den zugrunde gelegten Daten kommen Zweifel auf. Als Reaktion auf den Vorschlag des Ministeriums wurde der Rechenweg vielfach kritisiert. Dagegen bestand über die eingehenden Daten bisher weitgehend Konsens. Vertreter der ABDA sahen hier keine nennenswerten Abweichungen. Doch bei näherer Betrachtung erscheint fraglich, ob die Daten realistisch sind.
Uwe Hüsgen, Autor des Rohertragsmonitors, der monatlich in der AZ erscheint, und damit Experte zum Thema Rohertrag, hat mit Daten von Insight Health die Rechnung hinterfragt. Sein Ergebnis: Den vom Bundeswirtschaftsministerium unterstellten Rohertrag könnten die Apotheken nur erzielen, wenn sie im OTC- und Randsortiment einen durchschnittlichen Aufschlag von über 67% durchsetzen. Doch dies ist wirklichkeitsfremd. Demnach wäre der von den Apotheken angeblich erzielte Rohertrag deutlich zu hoch angesetzt – und dies wäre ein weiterer Grund, weshalb 25 Cent als Ausgleich viel zu wenig sind.
Im Kern geht Hüsgen von folgender Grundlage aus: Im Jahr 2011 hätten die Apotheken gemäß Daten von Insight Health 588,3 Mio. Rx-Fertigarzneimittelpackungen im Nettowert von 24.019 Mio. Euro zulasten der GKV und 96,3 Mio. Rx-Fertigarzneimittelpackungen im Nettowert von 4.153 Mio. Euro zulasten der PKV abgegeben. Ausgehend von den Packungszahlen und Umsätzen gemäß Insight-Health-Daten errechnet Hüsgen einen Rohertrag von 5.220 Mio. Euro aus Festzuschlag und 3%-Aufschlag. Wenn man großzügig einen Großhandelsrabatt von 3% unterstellt, ergäbe sich als bewusst hohe Schätzung ein zusätzlicher Rohertrag von 689 Mio. Euro, insgesamt also 5.909 Mio. Euro.
Aus den Annahmen des Wirtschaftsministeriums ergäbe sich aber ein Rohertrag von 9.789 Mio. Euro. Die Differenz müssten die Apotheken aus dem nicht verschreibungspflichtigen Sortiment erwirtschaftet haben. Nach Insight-Health-Daten hätten die Apotheken im Jahr 2011 für 2,86 Mrd. Euro nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV und für 3,61 Mrd. Euro apothekenpflichtige Arzneimittel für die Selbstmedikation geliefert. Für das Randsortiment seien 3,17 Mrd. Euro zu veranschlagen. Demnach müssten die Apotheken aus Umsätzen von 9,64 Mrd. Euro einen Rohertrag von 3,88 Mrd. Euro erwirtschaftet haben, folgert Hüsgen. Der durchschnittliche Aufschlag betrüge dann über 67%, was offensichtlich unrealistisch ist. So folgert Hüsgen insgesamt, dass die Datengrundlage des Wirtschaftsministeriums nicht plausibel ist. Seine genauen Berechnungen werden demnächst in der DAZ dargestellt.
An Hüsgens Berechnungen fällt auf, dass die Zahl der abgegebenen verschreibungspflichtigen Packungen von 684,6 Mio. deutlich unter der ABDA-Angabe von 761 Mio. Packungen liegt. Doch die Differenz könnte durch Rezepturen, Impfstoffe und andere Arzneimittel außerhalb der packungsbezogenen Preisbildung zu erklären sein. Im Zusammenhang mit der Rohertragsangabe des Ministeriums ist auch zu fragen, wie das Ministerium die Zahlen für 2011 ermittelt hat, denn steuerliche Ergebnisse dürften noch nicht vorliegen – und eine Hochrechnung sollte an den Änderungen durch das AMNOG scheitern. So werfen die Berechnungen des Ministeriums immer mehr Fragen auf – offenbar auch zur Datengrundlage.
24.08.2012, 07:57 Uhr