- DAZ.online
- News
- Linda AG: Grundlage für ...
Entscheidung des Gemeinsamen Senats
Linda AG: Grundlage für hartes Durchgreifen
Die Klarstellung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe, dass EU-Versandapotheken nur zu deutschen Preisen nach Deutschland liefern dürfen, wird von der Linda AG „nachdrücklich“ begrüßt. Dem bisherigen Zustand sei damit rechtlich ein Riegel vorgeschoben worden, erklärte Linda-Vorstand Georg Rommerskirchen.
Bei der Apothekenkooperation sieht man damit die „lang ersehnte Wettbewerbsgleichheit“ zwischen den inhabergeführten deutschen und den ausländischen Apotheken wieder hergestellt. Sowohl mit der AMG-Novelle als auch der Entscheidung des Gemeinsamen Senats gebe es nun eine Grundlage für einen „harten Durchgriff gegenüber den EU-Versandapotheken“. Man erwarte von deutschen Gerichten, Behörden und Apothekerkammern, dass sie die einheitlichen Wettbewerbsbedingungen „mit Nachdruck verfolgen“ und „effektiv durchsetzen“.
Bei Linda hatte man mit dem Vorteil24–Modell ebenfalls auf die Kooperation mit einer holländischen Versandapotheke gesetzt: Kunden konnten ihre Arzneimittel bei der niederländischen Montanus-Apotheke bestellen und sie in der deutschen Apotheke abholen. Im Juli gab das Unternehmen dann bekannt, das Inkrafttreten der AMG-Novelle werde das Ende für das Pick-Up-Konzept besiegeln.
Kein Beinbruch für Linda, hieß es damals, denn mit der Einführung des Vorteil24-Modells habe man lediglich auf die ungleiche Konkurrenzsituation mit ausländischen Versandapotheken aufmerksam machen wollen. Und auch in ihrer Stellungnahme zur Entscheidung des Gemeinsamen Senats verweist Linda darauf, dass es beim Vorteil24-Modells nicht allein um die Stärkung der Apotheke vor Ort gegangen sei, man habe vielmehr auf den existierenden wettbewerblichen Missstand aufmerksam machen wollen.
Berlin - 24.08.2012, 10:40 Uhr