Kabinettsentwurf

Mehr Rechte für Privatversicherte

Berlin - 30.08.2012, 10:17 Uhr


Privat Krankenversicherte sollen künftig mehr Rechte erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor, den das Kabinett verabschiedete.

Zunächst soll der für die private Krankenversicherung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gegebene Auskunftsanspruch über den Versicherungsschutz ausdrücklich in das Versicherungsvertragsgesetz aufgenommen werden: Für Behandlungen, deren Kosten voraussichtlich einen Betrag von 2.000 Euro überschreiten, sollen private Krankenversicherer innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob sie für eine geplante Behandlung die Kosten übernehmen – bei dringlichen Heilbehandlungen bereits nach zwei Wochen. Erhalten Privatversicherte innerhalb der jeweiligen Frist keine Auskunft, wird die Notwendigkeit der Behandlung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet.

Eine weitere geplante Änderung des Gesetzes betrifft die Einsicht in Krankenunterlagen. Privatversicherte sollen künftig erleichterten Zugang zu Gutachten und Stellungnahmen erhalten, die ihr Versicherer eingeholt hat, um seine Leistungspflicht zu prüfen. Bisher ist dies nur über einen Arzt oder über einen Rechtsanwalt möglich – zukünftig sollen Privatversicherte „selbst Einsicht nehmen können, es sei denn, erhebliche therapeutische oder sonstige Gründe stehen dem entgegen“, erklärt Leutheusser-Schnarrenberger.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, das Kündigungsrecht Privatversicherter auszudehnen. Bei einer Beitragserhöhung der Krankenversicherung soll der Versicherte künftig zwei Monate Zeit haben, zu kündigen – bisher bleibt ihm dafür nur ein Monat. Die Kündigung soll allerdings nur wirksam werden, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass er ohne Unterbrechung bei einer neuen Versicherung versichert ist.

Neben den neuen Rechten beinhaltet der Entwurf allerdings auch eine Einschränkung: Als Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen zum 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife für neue Versicherungsverträge eingeführt werden. Für diese Neuverträge soll gelten, dass zwar der Wechsel aus herkömmlichen Tarifen in Unisex-Tarife möglich bleibt, Versicherte aus Unisex-Tarifen sollen jedoch nicht in herkömmliche Tarife wechseln können. Das soll „Versicherungsgerechtigkeit für alle Versicherten“ schaffen.


Juliane Ziegler