„Ausschreibungs-Exzesse“ der Kassen unterbinden

DAK verweigert Sofortversorgung bei Inhalationsgeräten

Münster - 14.09.2012, 11:53 Uhr


Zum 1. September führte die DAK die Regelung ein, dass Inhalationsgeräte bundesweit nur von einem Lieferanten ausgeliefert werden und nicht mehr über Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden können. „Die Krankenkassen-Ausschreibung nimmt Atemprobleme von Kleinkindern in Kauf“, kommentiert der Apothekerverband Westfalen-Lippe diese Vorgehensweise.

„Das ist der skandalöse Versuch einer gesetzlichen Krankenkasse, Kosten um jeden Preis zu drücken, selbst wenn es um Atembeschwerden von Kleinkindern geht.“ Mit diesen Worten hat der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) die Ausschreibung der „DAK Gesundheit“ über die Versorgung mit Inhalationsgeräten ab dem 1. September bezeichnet. Bisher hätten die Versicherten der Krankenkasse die benötigten Geräte bislang jederzeit sofort in der Apotheke oder dem Sanitätshaus mit fachkundiger Beratung am Ort beziehen können. Nun sei ein einziger Lieferant mit der bundesweiten Versorgung beauftragt. Dadurch könnten beispielsweise Säuglinge mit akuten Atembeschwerden frühestens einen Tag später versorgt werden als allgemein üblich.

Die Rechtfertigung der „DAK Gesundheit“ gegenüber ihren Versicherten findet der AVWL zynisch: Die Inhalationstherapie diene laut Krankenkasse nur als zusätzliche Maßnahme zur ärztlichen Behandlung und medikamentösen Therapie. Es bestehe ja keine lebensbedrohliche Situation. Man habe sich rückversichert, dass eine „Versorgung am Folgetag vertretbar und ausreichend“ sei. In einer akuten Notfallsituation hätte der Arzt sofort andere medizinische Notfallmaßnahmen eingeleitet, so zitiert der AVWL die „DAK Gesundheit“.

AVWL-Vorsitzender Dr. Klaus Michels: „Eine solche Argumentation ist uns noch nicht begegnet, diese Erklärung bedeutet nichts anderes, das Leiden eines Kindes unter Atembeschwerden für einen Tag oder sogar ein ganzes Wochenende unter Kostenaspekten für vertretbar zu halten.“ 

Die „DAK Gesundheit“ hat 2011 einen Überschuss von 350 Millionen Euro ausgewiesen.

Michels und AVWL-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek fordern jetzt von der Politik Maßnahmen, um solche Ausschreibungsexzesse der Krankenkassen auf Kosten der Gesundheit ihrer Mitglieder zu unterbinden. Denn die DAK verweise gegenüber ihren Versicherten lapidar auf „Vorgaben des Gesetzgebers“, wonach Leistungserbringer wie die Apotheken nicht mehr versorgungsberechtigt seien. Wenn dieser Entwicklung nicht rigoros der Riegel vorgeschoben werde, drohe Gefahr für die unverzügliche und wohnortnahe Versorgung. Dann laute bald landauf landab die Frage von Patienten: „Warum kann ich mir das nicht mehr in der Apotheke holen?“

Michels und Schwintek haben sich bereits an die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt. Das Vorgehen der DAK Gesundheit sei schon jetzt rechtlich zweifelhaft, da hier die Zulässigkeit einer Ausschreibung unter dem Qualitätskriterium einer unverzüglichen Versorgung bei akuten Beschwerden in Frage steht. Es zeigt nach Ansicht des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe, dass die den Kassen vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten für mehr Wirtschaftlichkeit in der Hilfsmittelversorgung offenkundig zulasten einer patientenorientierten Versorgung überdehnt werden.


DAZ.online