Kassenabschlag

Hansmann: Nur 3,15 Prozent GKV-Rabatt

Hannover - 18.09.2012, 11:29 Uhr


Zu einer harten Gangart in den anstehenden Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag für das kommende Jahr hat Uwe Hansmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen, die ABDA-Führung aufgerufen: „Runter mit dem Kassenrabatt“, forderte Hansmann in einer Erklärung.

Nach dem derzeitigen Stand der Ergebnisse in Bezug auf die Honorierung der Apotheker und den „zynischen Aussagen des GKV-Sprechers Lanz unter Nutzung der mittlerweile maximal ausgelutschten Neiddebatte“, könne es zu den anstehenden Verhandlungen um den Abschlag nur eine Aussage der Apothekerschaft geben: „Rabatte in der bisher gewohnten Höhe stehen der GKV definitiv nicht mehr zu“, so Hansmann.

Angesichts der derzeitigen, wahltaktisch geprägten, politischen Entscheidungen der Koalitionspartner in der Regierung und des seitens des Gesetzgebers - zuletzt über die Änderung der ApoBetrO - auferlegten „Bürokratiewahnsinns“ würden die deutschen Apotheken nicht mehr und nicht weniger an Rabatt gewähren können, wie sie selbst von den vorgelagerten Handelsstufen - gesetzlich festgelegt - maximal erzielen können.

Hansmann: „Ich fordere daher unsere Interessenvertreter in den Gremien der ABDA auf, den Krankenkassen einen maximalen Rabatt von 3,15% plus maximal  2% Skontio bezogen auf das Fixhonorar anzubieten. Also 8,35 Euro plus Mwst. abzgl. 3,15 % dieses Honorars als Rabatt und bei pünktlicher Zahlung gibts 2% Skonto.  Das sind maximal 51 cent/Packung. Bei weiterhin pünktlicher Zahlung der Rechnungen unserer Rechenzentren, die maximale Transparenz gewährleisten, könnte ich mir dann einen im Wirtschaftsleben üblichen Skontosatz von 2% vorstellen. Mehr ist definitiv nicht drin.“


Lothar Klein


Das könnte Sie auch interessieren

AZ-Interview mit AEP-Geschäftsführer Jens Graefe zum Prozessauftakt

Graefe: Antikorruptionsgesetz ohne Folgen für Skonti-Prozess

Urteil zu AEP-Skonto erleichtert Apotheker, sorgt aber auch für Befremden

BGH: Großhändler müssen keinen Mindestpreis erheben

Niedersachsens LAV-Vize Hansmann

"Notwendiger Arbeitskampf“

Warum der Bundesgerichtshof über die Großhandelskonditionen für Apotheken befinden muss

Ein Fall für den BGH

Phagro-Gutachten widerspricht AEP-Gutachten

Kein Raum für mehr Skonto