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Bundesrat
Länder stimmen Pflegereform zu
Der Bundesrat hat den Weg für die Pflegereform frei gemacht. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Bessere Leistungen für Demenzkranke werden mit einer Beitragssatzerhöhung finanziert werden. Dieser steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent. Zudem wird eine staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen eingeführt. Pro Monat werden die Policen mit fünf Euro bezuschusst.
Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Zahlt ein Versicherter dafür mindestens zehn Euro monatlich, bekommt er fünf Euro dazu. Der Beitrag steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr.
Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Pflegebedürftige in Stufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld (305 Euro) oder um 215 Euro höhere Sachleistungen (bis zu 665 Euro). In Stufe II gibt es beim Pflegegeld 85 Euro mehr (525 Euro), bei Sachleistungen 150 Euro (bis 1250 Euro).
Demenzkranke haben neben Grundpflege und Haushaltshilfe auch Anspruch auf ambulante Betreuungsleistungen. Pflegebedürftige und Angehörige können auch Zeitvolumen wählen und innerhalb dessen bestimmte Leistungen eines Pflegedienstes auswählen. Pflegende Angehörige können leichter eine Auszeit nehmen. Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt, wenn sie verhindert sind und eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär gibt es je Bedürftigem 200 Euro zusätzlich. Zur Gründung einer Pflege-WG gibt es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2500 Euro pro Person - maximal 10.000 Euro.
Berlin - 21.09.2012, 12:18 Uhr