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Not- und Nachtdienst
2,50 Euro Gebühr bleibt erhalten
Die bisherige Gebühr für die Abgabe von Arzneimitteln im Not- und Nachtdienst in Höhe von 2,50 Euro bleibt im Zuge der Einführung der neuen Pauschale erhalten. Darauf haben sich nach DAZ.online-Informationen die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen von Union und FDP verständigt. Der Grund: Die Koalition will die neue Pauschale ohne die Zustimmung des Bundesrates regeln.
Die derzeitige 2,50 Euro-Gebühr im Not- und Nachtdienst ist in Paragraf 6 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt. Anders als das Apothekenhonorar wäre für die Abschaffung die Zustimmung der Länderkammer erforderlich. Angesichts der unklaren Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und aus Zeitgründen will die Koalition dieses Risiko nicht eingehen. Daher haben sich die Gesundheitspolitiker von Union und FDP darauf verständigt, die zugesagten 120 Millionen Euro für die neue Not- und Nachtdienstpauschale zusätzlich zu gewähren. Nach Angaben der ABDA entstehen aus der 2,50 Euro-Gebühr jährlich Einnahmen in Höhe von acht Millionen Euro, sodass der Not- und Nachtdienst mit Einführung der neuen Pauschale demnächst mit 128 Millionen Euro honoriert wird.
Wann die neue Not- und Nachtdienstpauschale in Kraft treten wird, ist noch unklar. Das Bundesgesundheitsministerium sucht derzeit nach einem geeigneten Gesetz- oder Verordnungsgebungsweg. Möglichweiser kann Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bei seinem Besuch des Deutschen Apothekertages am 11. Oktober in München eine Lösung präsentieren.
Berlin - 26.09.2012, 09:21 Uhr