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Verfahrenseinstellung gegen Auflage
„Schlampiger“ Apotheker muss 10.000 Euro zahlen
Ein Apotheker aus Düsseldorf muss 10.000 Euro zahlen, weil er mehrfach gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen hat. Das entschied am Donnerstag das Amtsgericht Düsseldorf und stellte das Verfahren gegen Auflage ein.
Bei der Überprüfung der Derendorfer Apotheke hatte der Amtsapotheker ein Durcheinander von Unterlagen und drei angebrochenen Packungen der Anti-Baby-Pille festgestellt – versehen mit dem Hinweis „Bezahlt, Rezept folgt“. Er stieß weiterhin auf Arzneimittelpackungen mit abgelaufenem Verfallsdatum. Und auch die Herstellung von Drogen-Ersatzstoffen war nicht vorschriftsmäßig dokumentiert worden. Im Dezember 2010 ordnete er dann eine zweitägige Schließung der Apotheke an – zum Aufräumen.
Der 63-jährige Pharmazeut räumte die meisten der Vorwürfe in der gestrigen Hauptverhandlung ein: Er habe die Anti-Baby-Pille ohne die Vorlage eines Rezeptes abgegeben. Aber dabei habe es sich um Notfälle gehandelt, und er habe sich zuvor die Genehmigung des jeweiligen Arztes eingeholt, erklärte der Apotheker. Die abgelaufenen Arzneimittelpackungen im Lager habe er aus Zeitmangel nicht weggeräumt. Die ungenügende Dokumentation erklärte er mit der großen Menge an Drogen-Patienten.
Trotz der schwerwiegenden Verstöße war das Gericht zu einer Einstellung des Verfahrens gegen ein hohes Bußgeld bereit. Unter anderem auch, weil der Apotheker nicht vorbestraft war, so der Gerichtssprecher. Die hohe Summe von 10.000 Euro muss der Apotheker nun an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Offen ist außerdem, welche berufsrechtlichen Folgen noch auf ihn warten.
Düsseldorf - 19.10.2012, 15:10 Uhr