Regierung zu MabCampath®-Rücknahme

Zwangsvermarktung nicht möglich

Berlin - 23.10.2012, 16:10 Uhr


Pharmaunternehmen können nicht dazu gezwungen werden, ein Arzneimittel in Deutschland zuzulassen und zu vermarkten. Das stellt die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion klar. Unternehmen verstießen durch eine freiwillige Marktrücknahme nicht gegen ihre arzneimittelrechtlichen Pflichten, denn diese knüpften an das tatsächliche Inverkehrbringen eines zugelassenen Arzneimittels an. Wer sich aber gegen eine Zulassung entscheide, könne auch nicht gegen das Arzneimittelrecht verstoßen.

Nachdem die Sanofi-Tochter Genzyme das Leukämiemittel MabCampath® im August aus strategischen Gründen vom Markt genommen hatte, fragte die Linksfraktion unter anderem nach der Einstellung der Bundesregierung zu einer solchen Firmenpolitik. In ihrer Antwort verweist Flach nun darauf, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gebe, einen pharmazeutischen Unternehmer dazu zu zwingen, ein Arzneimittel in Deutschland zu vermarkten.

Im konkreten Fall hat sie offenbar ohnehin keine Bedenken, dass Patienten unter der Marktrücknahme leiden könnten. So habe sich Genzyme dazu bereit erklärt, die Versorgung der Leukämiepatienten, die zwingend mit MabCampath® zu behandeln sind, weiterhin zu gewährleisten und sich mit den nationalen Behörden abzustimmen. Die von Genzyme initiierte Patientenversorgung sei nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit den nationalen Behörden abgestimmt. Das Arzneimittel werde dabei kostenlos vom ehemaligen Zulassungsinhaber bereitgestellt. Zudem biete das Unternehmen über die Firma Clinigen einen Infoservice für Ärzte an, für deren Patienten die Behandlung mit dem Medikament zwingend erforderlich ist. Auch könne das Arzneimittel aus anderen Staaten, in denen es weiterhin rechtmäßig in den Verkehr gebracht werde (z. B. USA) als Einzelimport über Apotheken bezogen werden. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung werde das Bundesgesundheitsministerium die Thematik jedoch weiter verfolgen.

Den Abgeordneten der Linksfraktion ging es über den Spezialfall MabCampath® hinaus ganz generell um „Beeinträchtigungen der Arzneimitteltherapie durch wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie“. Sie erinnerten in ihrer Anfrage auch an den Fall Lucentis®/Avastin® und wollten wissen, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg ziehe, das einer Apotheke das Auseinzeln von Lucentis® zur Kostenreduktion untersagte. Darauf antwortete Flach ausweichend: Derzeit sei in einem vergleichbaren Fall ein Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Hamburg beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Darin gehe es um die Frage, ob die bloße Abfüllung von Teilmengen von Arzneimitteln in ein anderes Primärbehältnis unionsrechtlich zulassungspflichtig sei, wenn die Zusammensetzung des Arzneimittels sich nicht verändere. Eine solche Abfüllung sei aus Sicht der Bundesregierung unionsrechtlich nicht zulassungspflichtig, schreibt Flach. Das Urteil des EuGH stehe allerdings noch aus.

Auf jeden Fall sieht sich das Ministerium nicht veranlasst, in dieser Hinsicht auf europäischer Ebene Maßnahmen anzustoßen. Mit der jüngst verabschiedeten AMG-Novelle habe man im Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung und zur Vermeidung eines Versorgungsmangels Sonderregelungen für die Herstellung von Zubereitungen aus Arzneimitteln, die monoklonale Antikörper enthalten (also z. B. auch Avastin® und Lucentis®), vorgesehen. Diese ermöglichten Apotheken, das patientenindividuelle Umfüllen, einschließlich Abfüllen, Abpacken oder Kennzeichnen solcher im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes zugelassener Arzneimittel erlaubnisfrei vorzunehmen. Gleichwohl habe der Gesetzgeber diese erlaubnisfreie Herstellung über die Rekonstitution hinaus auf das notwendige Maß begrenzt.

Lesen Sie


Juliane Ziegler/Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Erfolg für Genzyme

US-Zulassung für Lemtrada

NICE spricht sich für Erstattung von Lemtrada® aus

Erfolg für Genzyme in Großbritannien

Linke: Bundesregierung ignoriert Versagen des Marktes und der Gesetze

Regierung sieht kein Arzneimittel-Versorgungsproblem

Was ist ein fairer Preis für einen bekannten Wirkstoff in neuer Indikation?

Der Fall Alemtuzumab