Neue Notdiensthonorierung

Wolf: Gesetzliches Neuland

Rostock - 25.10.2012, 10:16 Uhr


Die Verteilung der geplanten Notdienstpauschale auf die Apotheken ist gesetzliches Neuland und daher schwierig. „Das geht nicht über Nacht“, erklärte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf beim gestrigen Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. Doch letztlich gab er sich zuversichtlich und sagte: „Es wird sehr schnell gehen.“

Zum Hintergrund erklärte Wolf: „Wir steigen in eine völlig andere Systematik der Honorierung ein.“ Denn die Apotheker würden damit pauschal für die Bereitstellung eines Leistungsangebots bezahlt. Dabei müssten auch die verschiedenen Notdienstformen wie Notdienst an Werktagen oder Wochenenden sowie Früh- und Spätdienst berücksichtigt werden. Außerdem müsse ein System gefunden werden, das die 120 Millionen Euro bei der GKV, der PKV und den Beihilfestellen tatsächlich einsammle. „Das ist Neuland“, folgerte Wolf. Alles müsse gesetzlich sichergestellt werden und dürfe zudem nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig sein, damit es dort nicht irgendeinen „Kuhhandel“ gäbe.

Bei aller Zuversicht hinsichtlich der Notdienstpauschale machte Wolf aber auch deutlich, dass die Vergütung der Apotheken unzureichend ist. „Die Höhe der Vergütung stimmt nicht mehr“, so Wolf. Es würden weiterhin die Forderungen der Apotheker bestehen bleiben, den Festzuschlag möglichst jährlich zu überprüfen und die Rechenmechanik für die Korrektur anzupassen. Wenn der Rohgewinnzuwachs zu 100 Prozent von den Kosten abgezogen werde, gäbe es keine Dynamik. Bei den Fallpauschalen der Krankenhäuser würden die Mehrleistungen nur zu 25 Prozent abgezogen. „Damit wären wir zufrieden“, erklärte Wolf. Weitere Forderungen seien die Anhebung der Btm-Gebühr und die Anpassung der Rezepturzuschläge.


Thomas Müller-Bohn