BPI setzt auf Informationsfreiheitsgesetz

Industrie kämpft weiter gegen Zwangsabschläge

Berlin - 08.11.2012, 14:06 Uhr


Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) lässt nicht locker: Der erhöhte Zwangsabschlag für Nicht-Festbetragsarzneimittel und das Preismoratorium sind angesichts der komfortablen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr zu rechtfertigen, lautet seit mehr als einem Jahr die Botschaft an das Bundesgesundheitsministerium. Doch dieses bewegt sich nicht.

Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) obliegt es nach den Vorgaben des SGB V, die Erforderlichkeit der Zwangsabschläge regelmäßig zu überprüfen. Sie sind anzupassen, wenn sie „nach der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich der Auswirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung, nicht mehr gerechtfertigt sind“. Eine solche Überprüfung hat bereits einmal stattgefunden, seit die erhöhten Rabatte im Sommer vor zwei Jahren in Kraft traten. Das Ministerium lehnte eine Absenkung recht schmal begründet ab. Die nächste Überprüfung soll bereits begonnen haben.

Der BPI hatte eine genauere Begründung vom BMG verlangt – erfolglos. Daraufhin bemühten der Verbandsvorsitzende Bernd Wegener und sein Geschäftsführer Henning Fahrenkamp das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Danach hat jede Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Die Anfrage der beiden Herren wurde tatsächlich alsbald beantwortet – allerdings nicht in der Form, in der diese es sich erwünscht hätten. „Die Antwort des Ministeriums widerspricht dem Sinn des Gesetzes“, sagte heute Wegener im Rahmen des BPI-Unternehmertages. Erhalten habe man die Stellungnahmen der Verbände – „darunter sogar unsere eigene“. Doch unter „amtlichen Informationen“ versteht der BPI auch Bewertungen des Ministeriums, die die Grundlage seiner Entscheidung bilden. Vorgestern haben Wegener und Fahrenkamp gegen diesen Bescheid des Ministeriums Widerspruch eingelegt. „Auch Bürger, die in der pharmazeutischen Industrie arbeiten, haben ein Anrecht auf die Informationen“, meint Wegener. Lieber wäre dem BPI ein direkterer Weg gewesen – etwa die Möglichkeit, gegen die Überprüfungsentscheidung des BMG auf dem Klageweg vorzugehen.

Darüber hinaus hat der BPI mit anderen Zahlen und Rechenwegen Probleme – und zwar mit denen des Arzneiverordnungsreports (AVR). Dieses Jahr hatte der Verband schon im Vorfeld der AVR-Vorstellung ein Gutachten vorgelegt, das die dort errechneten Einsparpotenziale infrage stellt. In diesem Jahr wählten die AVR-Autoren zwar einen neuen Rechenweg – sie nutzen Netto- statt Bruttobeträge – doch schlüssig waren die Ergebnisse für den BPI ebenfalls nicht. Für die Top-50-Arzneimittel, für die der AVR einen deutsch-niederländischen Preisvergleich angestellt hat, konnte der BPI keine einheitliche Rechenformel ausmachen. Und die eigenen Berechnungen zeigten beträchtliche Schwankungen gegenüber den AVR-Zahlen auf. Dies, so Wegener, mache deutlich, wie zweifelhaft es sei, wenn sich die Politik in ihren Entscheidungen auf Berechnungen des AVR berufe.   


Kirsten Sucker-Sket