ApBetrO: Rezepturen aufwändiger

Apotheker und Ärzte informieren gemeinsam

Berlin - 13.11.2012, 11:38 Uhr


Mit Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung sind die Anforderungen an individuell hergestellte Rezepturarzneimittel erheblich gestiegen. Der Apothekerverband Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein kooperieren daher, um Apothekern und Ärzten die Arbeit zu erleichtern.

Ziel sei es, die Hautärzte mit der Fachlektüre zu unterstützen, erklärt der AVNR-Vorstandsvorsitzende Thomas Preis. „Um eine reibungslose Belieferung der Rezepturen sicherzustellen, sollten Ärzte nach Möglichkeit eine standardisierte Rezeptur verordnen“, so KV-Vorstandsvorsitzender Peter Potthoff – zum Beispiel aus dem NRF. Darüber hinaus werde dazu geraten, die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept anzugeben und besonders bei neuen Rezepturen gegebenenfalls den Kontakt mit den Apotheken im Umfeld der Praxis zu suchen.

Im Juli hatte bereits die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg über die Veränderungen im Bereich der Rezeptur aufgeklärt. Die Kammer informierte in einem Schreiben alle baden-württembergischen Hautärzte über die neuen Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung. So erhoffte man sich, längere Wartezeiten für die Patienten zu verhindern und weiterhin eine gute Zusammenarbeit zwischen Hautärzten und Apothekern zu gewährleisten. Im damaligen Schreiben an die Ärzte befand sich ebenfalls die Empfehlung, auf Standardisierte Rezepturen zurückzugreifen.


Juliane Ziegler


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