Rahmenvorgaben Arzneimittel 2013

KBV und GKV: Ausgaben dürfen um 3 Prozent steigen

Berlin - 13.11.2012, 10:19 Uhr


Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben die Rahmenvorgaben für Arzneimittel im Jahr 2013 beschlossen: 3 Prozent darf der Zuwachs nächstes Jahr betragen. Zugleich wurden Leitsubstanz- und Verordnungsquoten angepasst. Der Branchenverband Pro Generika beklagt, dass es keine weiteren Verordnungsmindestquoten für Biosimilars geben soll – es bleibt bei einer Quote nur bei Epoetinen.

Die Rahmenvorgaben  sind Grundlage für Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen über die jeweiligen regionalen Ausgabenvolumina für Arznei- und Verbandmittel. Ärzte die die Vorgaben einhalten, sind bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf der sicheren Seite.

Die fünf bundesweit zu bestimmenden Anpassungsfaktoren wurden für das Jahr 2013 mit insgesamt plus 3 Prozent bewertet. Allein 2,9 Prozent macht die Komponente „Einsatz innovativer Arzneimittel aus“. 0,4 Prozent mehr werden durch eine Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen erwartet. Dem stehen leichte Minuswerte durch die Preiskomponente und GBA-Richtlinien gegenüber. Auch für 2012 wurden die Anpassungsfaktoren neu bewertet und um 0,3 Prozent auf 2,7 Prozent angehoben.

Was die Leitsubstanzen betrifft, so werden diese 2013 weitgehend beibehalten. Neu ist die Berücksichtigung von Pravastatin als zusätzliche Leitsubstanz neben Simvastatin in der Gruppe der HMG-CoA-Reduktashemmer. Zudem wurde die Mindestquote für generisches Morphin bei den oralen Opioiden in  eine Mindestquote für generikafähige Opioide  umgewandelt. Die zweite existierende Mindestquote betrifft Epoetin-Biosimilars

Pro Generika hatte sich hier mehr erhofft: Indem die Selbstverwaltung wiederum lediglich für nur eine einzige Gruppe von Biosimilars eine Verordnungsquote festgelegt habe, zeige sie, „dass sie aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, substanzielle Fortschritte zu erreichen“, kommentierte der Geschäftsführer des Verbands, Bork Bretthauer das Verhandlungsergebnis. Er verweist darauf, dass die Kassen immer wieder betont hätten es bedürfe keiner politischen Weichenstellungen, um die Rahmenbedingungen für Biosimilars in Deutschland zu verbessern – das könne die Selbstverwaltung auch selbst. Und so hatte Pro Generika angesichts der hohen Kosten von Biologicals und ihrer wachsenden Bedeutung ein klares Zeichen der Selbstverwaltung für Biosimilar erwartet. „Umso größer ist die Enttäuschung der Biosimilarunternehmen, dass diese Chance verspielt worden ist“, so Bretthauer.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Hersteller fordern nachhaltigen Wettbewerb

Biosimilars in den Startlöchern

Biopharmazeutika vor Patentablauf

Biosimilars den Weg bereiten

Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel 2016

1,2 Milliarden Euro mehr für Arzneimittel

KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Rahmenvorgaben 2014

Mehr Geld für Hepatitis-C-Arzneimittel

Vier TNF-alpha-Inhibitoren als pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe

G-BA plant neue Festbetragsgruppe