Abbruch der Abschlagsverhandlungen

ADEXA: Sonderopfer jetzt aufheben!

Hamburg - 14.11.2012, 17:01 Uhr


Die Apothekengewerkschaft ADEXA steht der Blockadehaltung der Krankenkassen bei den Verhandlungen zum Apothekenabschlag verständnislos gegenüber: Apothekeninhaber und Mitarbeiter erwarteten, dass das den Apotheken mit dem AMNOG für zwei Jahre auferlegte Sonderopfer jetzt vereinbarungsgemäß aufgehoben wird, heißt es in einer Erklärung zum Abbruch der Verhandlungen.

Als das AMNOG geschaffen wurde, stellte sich die Ausgangslage der Kassen bekanntlich gänzlich anders dar als heute. Nunmehr hüten die Kassen Milliardenüberschüsse, während der Sparzwang viele Apotheken an die Grenzen der Belastbarkeit geführt oder sogar zur Schließung gezwungen hat.

ADEXA mahnt daher: Eine flächendeckende Arzneimittelversorgung und ein Ende des wachsenden Fachkräftemangels seien nur bei fairen Gehältern für die rund 131.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich – und einer leistungsgerechten Honorierung der Apotheken. Dabei sollte in Zukunft auch die Beratungsleistung der Apotheken honoriert werden. Schließlich bescherten die Apotheken durch die Betreuung und Beratung von Patienten den Kassen erhebliche Ersparnisse. 

Dass der auf 2,05 Euro erhöhte Zwangsrabatt auf zwei Jahre befristet sein sollte, hätten im Übrigen auch Vertreter der Regierungsparteien – und insbesondere Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr – mehrfach öffentlich betont, erinnert ADEXA. Indem die Kassen diese Vorgaben des Gesetzgebers ignorierten, schwächten sie die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und gleichzeitig das Vertrauen der Politik in die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung.

Als Interessenvertretung der Angestellten aller Berufsgruppen in den öffentlichen Apotheken unterstützt ADEXA daher die begründeten Forderungen der ABDA und die der Arbeitgebervertretungen auf Landesebene ausdrücklich. Die durch Rabattverträge und die neue Apothekenbetriebsordnung stetig steigende Arbeitsbelastung sei in Form einer weiteren Absenkung des Abschlags zu berücksichtigen.


ADEXA/Kirsten Sucker-Sket