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OTC-Ausnahmeliste
G-BA will Erstattungspflicht für ASS ausweiten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will Acetylsalicylsäure künftig in einer weiteren Indikation – bei koronarer Herzkrankheit – der Erstattungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung unterstellen. Die OTC-Übersicht (Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie) soll entsprechend erweitert werden.
Aus Sicht des G-BA ist es nötig, die Position Nr. 2 in der OTC-Übersicht zu überarbeiten. Diese Position betrifft die ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit für Acetylsalicylsäure (bis 300 mg/Dosiseinheit) als Thrombozyten-Aggregationshemmer in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen.
Doch die Verwendung von Acetylsalicylsäure gilt auch in der Sekundärprävention bei der Behandlung der koronaren Herzkrankheit (KHK) als Therapiestandard. Daher plant der G-BA, in der Nr. 2 der Anlage I nach der Angabe „Acetylsalicylsäure (bis 300 mg/Dosiseinheit) als Thrombozyten-Aggregationshemmer“ die Wörter „bei koronarer Herzkrankheit (gesichert durch Symptomatik und ergänzende nicht-invasive oder invasive Diagnostik) und“ einzufügen. Betroffene Unternehmen können zu dieser beabsichtigen Ergänzung der OTC-Übersicht nun Stellung nehmen.
Berlin - 16.11.2012, 14:05 Uhr