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Apothekerverband Schleswig-Holstein
Entschlossen für Verhandlungsbasis 1,75 Euro
Die Verhandlungen über den Kassenabschlag 2013 waren ein herausragendes Thema bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein am 17. November in Kiel. Vorstand und anwesende Mitglieder zeigten sich entschlossen, ihre Position mit kreativen Kampagnen öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Froese zitierte aus der AMNOG-Begründung, dass der angestrebte Sparbeitrag mit dem Kassenabschlag erzielt werden sollte. Dieser erhöhte Abschlag sollte für zwei Jahre gelten, die Ende 2012 verstrichen sein werden. Danach sei erneut anzupassen, wofür das AMNOG klare Kriterien nenne. Froese betonte die Deutlichkeit der Formulierungen und appellierte an die Kassenvorstände dies nachzulesen. Besonders wies er auf die Aussage hin, dass Änderungen der Vergütung durch die Arzneimittelpreisverordnung nicht zu berücksichtigen seien. An dieser gesetzlichen Regelung könne auch die Begründung der Arzneimittelpreisverordnung nichts ändern, denn die Verordnung müsse sich dem Gesetz unterordnen, argumentierte Froese. Die Apotheker würden daher auf 1,75 Euro als Verhandlungsgrundlage bestehen. Davon müssten alle weiteren Schritte ausgehen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind.
Die Mitgliederversammlung diskutierte konstruktiv, wie diese Position kommuniziert werden kann. Eine wesentliche Rolle spielte dabei der Rückblick auf die Demonstration vor dem Kieler Apothekerhaus im Sommer, die große Medienwirkung erzielte und der Beginn der Kampagne „Wir sind mehr wert“ war. Vor diesem Hintergrund ging es bei der Diskussion kaum um streikähnliche Maßnahmen, sondern vorrangig um die mediengerechte Vermittlung der Botschaft. Besonderen Anklang fand der Ansatz, auch Krankenkassen müssten sich an Gesetze halten. Der Vorstand kündigte an, die Vorschläge der Versammlung kreativ weiter zu entwickeln.
Angesprochen wurde auch die Frage, wie mit dem Kassenabschlag weiter verfahren wird, falls bis Januar keine Einigung erfolgt. Dazu erinnerte Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich an die Skontofunktion des Abschlags, der die pünktliche Bezahlung sichere, worauf die Apotheker nicht verzichten sollten. Dies spreche dagegen, den Abschlag ganz auszusetzen. Doch erinnerte Friedrich an die Zeit der Unsicherheit über die sofortige Vollziehbarkeit der Schiedsstellenentscheidung für 2009 und 2010. Wesentlich sei damals das Argument gewesen, dass die Kassen Gefahr liefen, den Rechtsanspruch auf den Rabatt ganz zu verwirken, wenn sie einen zu hohen Abschlag abziehen. Daraufhin zahlten die Krankenkassen die Differenz zwischen dem ursprünglichen Abschlag von 2,30 Euro und dem Schiedsstellenergebnis von 1,75 Euro zurück. Dasselbe Argument spreche auch ab Januar 2013 für einen vorläufigen Abschlag von 1,75 Euro.
Kiel - 18.11.2012, 07:58 Uhr