Zwangsabschläge und Preismoratorium

Pharma-Sparmaßnahmen noch gerechtfertigt?

Berlin - 26.11.2012, 16:11 Uhr


Letzten Freitag lief die Stellungnahmefrist zur zweiten Überprüfung der gesetzlichen Herstellerabschläge und des Preismoratoriums ab. Die Pharmaverbände sind sich einig: Der erhöhte Zwangsrabatt von 16 Prozent auf Nicht-Festbetragsarzneimittel ist nicht mehr gerechtfertigt. Die Kassenseite sieht dies naturgemäß anders. Nun muss das Bundesgesundheitsministerium entscheiden.

Laut SGB V enden der erhöhte Zwangsabschlag und der Preisstopp am 31. Dezember 2013. Doch das Gesetz sieht in § 130a Abs. 4 SGB V auch vor, dass diese Maßnahmen regelmäßig vom Gesundheitsministerium zu prüfen sind. Die zweite Prüfung dieser Art steht nun an. Anfang des Jahres hatte das BMG schon einmal befunden, dass eine frühere Aussetzung der Sparmaßnahmen nicht angebracht sei - zum Missfallen der betroffenen pharmazeutischen Unternehmen und ihrer Verbände.

Ein Jahr später – und nach einem weiteren Anwachsen der finanziellen Polster der Kassen – sieht die Industrie nach wie vor keinen Grund, die hohen Rabatte und das Preismoratorium länger beizubehalten. „Angesichts von Überschüssen von Einzelkassen und Gesundheitsfonds, die sich zum Ende des ersten Halbjahres 2012 auf 21,8 Milliarden Euro belaufen und zum Jahresende 27 Milliarden Euro erreichen können, kann von einer prekären Kassenlage der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Rede sein“, sagt etwa Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Hinzu komme, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse auf einem historischen Höchststand liege und die konjunkturellen Aussichten stabil seien. Daher habe auch der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt im Oktober eine positive Prognose für 2013 abgegeben.

Und selbst wenn man mit Prognosen vorsichtig sein sollte: Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) betont in seiner Stellungnahme, allein konjunkturelle Unwägbarkeiten reichten für die Aufrechterhaltung der Sparmaßnahmen nicht aus. Zudem stünden sie in keinem Verhältnis zu den absehbaren Folgen für die Unternehmen sowie den gesundheits- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

Der GKV-Spitzenverband verweist in seiner Stellungnahme dagegen darauf, dass der Gesetzgeber mit dem zeitlich befristeten erhöhten Herstellerabschlag die GKV-Arzneimittelausgaben stabilisieren wollte. Das habe bisher geklappt. Dennoch seien die Maßnahmen nach wie vor notwendig und eine vorzeitige Absenkung des Herstellerabschlages nicht begründet: So habe die Erhöhung des Herstellerabschlages auch als Kompensation für die sehr hohen Gewinnmargen der pharmazeutischen Industrie in der Vergangenheit gedient. Dieser Kompensationseffekt zugunsten der GKV-Beitragszahler sei auf einen befristeten Zeitraum von drei Jahren und fünf Monaten kalkuliert worden und somit noch nicht hergestellt. Überdies warnt der Verband, dass bei einer vorzeitigen Rückführung des Abschlags, die GKV schlagartig mit bis zu 1,4 Mrd. Euro im Jahr belastet werde. Dabei müsse man auch bedenken, dass der Gesetzgeber gerade erst beschlossen habe, die Bundeszuschüsse zurückzufahren und die Praxisgebühr abzuschaffen.

Für den Fall, dass der erhöhte Herstellerabschlag für ein Unternehmen eine unzumutbare finanzielle Belastung darstelle, verweist der GKV-Spitzenverband auf die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit eines Antrages auf Freistellung von den gesetzlichen Abschlägen. Das für diese Anträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle habe bislang den Anträgen von acht Unternehmen auf reduzierte Herstellerabschläge stattgegeben, heißt es seitens des GKV-Spitzenverbandes. 


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Preismoratorium und Herstellerabschlag

BMG: Keine Veränderung erforderlich

Preismoratorium und erhöhter Herstellerrabatt

BMG: Es bleibt wie gehabt

Geprüft und für Erforderlich befunden

BMG hält an Preismoratorium und Herstellerrabatten fest

Verbände können Stellung nehmen

BMG überprüft 16-prozentigen Herstellerabschlag

Hintergrund, Geschichte, politische und wirtschaftliche Folgen des § 130 SGB V

Der Kassenabschlag: eine politische Dauerbaustelle

politische und wirtschaftliche Folgen des § 130 SGB V

Der Kassenabschlag: eine politische Dauerbaustelle