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ProGenerika über Rabattverträge
Einige Arzneimittel grundsätzlich ungeeignet
ProGenerika kritisiert einmal mehr das aktuelle Rabattvertragssystem: Es zeige sich immer stärker, dass einige Arzneimitteln grundsätzlich nicht für Rabattvertragsausschreibungen geeignet seien, so der Branchenverband. Am Beispiel von Kontrazeptiva erklärt er, welche „absurden“ Effekte Rabattverträge mit sich bringen können – in diesem Fall mit enormen Folgen besonders für junge Frauen.
Für die Wirkstoffkombination Drospirenon und Ethinylestradiol gebe es zwei sehr unterschiedliche Anwendungsschemata, erklärt ProGenerika: Die durchgehende Einnahme über 28 Tage (davon 7 als Placebo) und die tägliche Einnahme über 21 Tage mit einer anschließenden Einnahmepause von 7 Tagen. Trotz dieser unterschiedlichen Dosierungsschemata habe die AOK die Wirkstoffkombination zum Abschluss von Rabattverträgen ausgeschrieben und auch auf Nachfrage die Austauschbarkeit in der Apotheke für problemlos erklärt.
Dabei würde die „Pille“ von den Krankenkassen nur für Frauen unter 20 Jahren erstattet, weshalb rabattvertragsgeregelte Kontrazeptiva gerade von jungen Erstanwenderinnen eingenommen werde, argumentiert der Branchenverband. „So wird es wohl dazu kommen, dass der Frauenarzt einer jungen Erstanwenderin die Dosierung genau erläutert, sie aber in der Apotheke entweder eine Packung mit 21 oder mit 28 Tabletten erhält – je nachdem, was der Rabattvertrag vorgibt.“ Doch gerade bei der „Pille“ sei Therapietreue von großer Bedeutung – wegen der Folgen.
Das Rabattvertragssystem zeigt nach Auffassung von ProGenerika in diesem konkreten Beispiel „besonders absurde Effekte“: Eine häufige Fehleinnahme der Tabletten werde damit wahrscheinlich. „Es zeigt sich immer stärker, dass eine ganze Reihe von Arzneimitteln grundsätzlich nicht für Rabattvertragsausschreibungen geeignet sind.“ Dazu gehörten neben der „Pille“ generell die komplexen Arzneimittel, beispielsweise auch Impfstoffe, Onkologika und Biosimilars.
Berlin - 30.11.2012, 15:00 Uhr