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Zwischenbilanz Erstattungsbeträge
GKV: Interessenausgleich funktioniert
Der GKV-Spitzenverband zieht eine positive Zwischenbilanz: Elf Mal seit Jahresanfang konnte er sich mit Pharmafirmen auf einen Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel verständigen. Nur ein Mal musste bisher die Schiedsstelle entscheiden. Bei zehn der zwölf Präparate hatte der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt.
Unter den erfolgreich verhandelten Arzneimitteln sind auch zwei Orphan Drugs – Esbriet® (Pirfenidon) und Vyndaqel® (Tafamidis Meglumin) – bei denen eine Einigung im Vorfeld als besonders schwierig galt. Auch ein Diagnostikum befindet sich unter den ersten zwölf Ergebnissen Rapiscan® (Regadenoson). Bei diesem sah der G-BA den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für nicht belegt an. Zum Fall für die Schiedsstelle wurde Yellox® (Bromfenac). Hierbei handelt es sich das zweite Arzneimittel, für das der G-BA keinen Zusatznutzen festgestellt hatte.
Für den GKV-Spitzenverband zeigt die bisherige Bilanz: Ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der pharmazeutischen Industrie und den Kassen zu neuen Arzneimitteln auf dem Verhandlungswege ist möglich. Derzeit befinden sich noch zehn Präparate in laufenden Verhandlungen. Der Schiedsstelle liegt bislang kein weiterer Streitfall vor.
Tatsächlich umgesetzt werden die Erstattungsbeträge allerdings noch nicht. Es herrscht noch immer Uneinigkeit, ob der Erstattungsbetrag oder der Listenpreis Basis für die Handelsmargen und die Mehrwertsteuer sein sollen.
Berlin - 04.12.2012, 14:25 Uhr