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Kassenabschlag 2013
GKV: 1,75 Euro nicht akzeptabel
Die Kassen wollen die von DAV-Chef Fritz Becker angekündigte einseitige Festsetzung des Kassenabschlages auf 1,75 Euro nicht kampflos hinnehmen. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, kündigte nun die Einlegung von Rechtsmitteln an. Alternativ schlägt er die vorübergehende Festsetzung auf 1,90 Euro oder einen Losentscheid vor.
„Die Krankenkassen werden, allein schon zur Wahrung ihrer Rechte, Beanstandungsverfahren einleiten müssen”, heißt es in dem Brief an Becker, der DAZ.online vorliegt. Über das konkrete Vorgehen entscheide jede Kasse individuell. „Bei über 140 Krankenkassen und über 21.000 Apotheken erwarten wir sowohl für Apotheken als auch für Krankenkassen einen gewaltigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie zahlreiche Gerichtsverfahren. Die Konsequenzen und Unsicherheiten dieses Szenarios sind für keinen der Beteiligten hinnehmbar”, schreibt Stackelberg.
Um vor diesem Hintergrund für alle Seiten Abrechnungssicherheit zu gewährleisten, halte der GKV-Spitzenverband eine für alle Beteiligten verbindliche Übergangsregelung für erforderlich, die bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle eine einheitliche vorläufige Abschlagszahlung vorsehe. „Wir können uns dabei sowohl die Festsetzung eines vorläufigen Abschlags für die Übergangszeit auf dem Wege eines Losverfahrens als auch vorübergehende Abrechnung des Mittelwertes der beiden Beträge in Höhe von 1,90 Euro vorstellen”, so Stackelbergs Vorschlag.
Des weiteren fordert Stackelberg den DAV-Chef auf, „umgehend” eine Rückmeldung zu den beiden Alternativen zu geben: „Auch im Interesse ihrer Mitglieder fordern wir Sie auf, für Abrechnungsklarheit zu sorgen. Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, welche Variante Sie bevorzugen.” Eine entsprechende Änderung des Rahmenvertrages nach § 129 habe der GKV-Spitzenverband bereits vorbereitet.
Der GKV-Spitzenverband unterbreite diesen Vorschlag, weil ausgeschlossen sei, dass der Kassenabschlag für 2013 bis zum Jahresende durch das vom DAV eingeleitete Schiedsverfahren festgelegt werden könne. Die GKV halte das für „ausgeschlossen”, schreibt Stackelberg mit Blick auf die notwendige Neubesetzung der Schiedsstelle zum Jahresbeginn. Zudem unterstreicht Stackelberg erneut die GKV-Position, dass ab Januar 2013 ein Abschlag von 2,05 Euro abzurechen sei.
Berlin - 11.12.2012, 09:00 Uhr