Vorsicht bei Awinta-Software

Schnellfreisetzendes Tilidin/Naloxon nicht immer als BtM gekennzeichnet

Stuttgart - 04.01.2013, 10:34 Uhr


Schnellfreisetzende Tilidin/Naloxon-Zubereitungen (z.B. Valoron N, Tilidin ratiopharm plus, Tilidin comp. Stada Tropfen) sind seit dem 1. Januar 2013 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung unterstellt und dürfen nur auf BtM-Rezept abgegeben werden. Anders als verbreitet

In einer Online-Meldung eines Branchenportals wurde noch darauf verwiesen, dass alle Tilidin/Naloxon-haltigen Produkte mit schneller Wirkstofffreisetzung als BtM gekennzeichnet worden seien. Die Umstellung sei weitgehend reibungslos verlaufen. Das können nicht alle Awinta-Nutzer bestätigen. In ihrer Software findet sich immer noch der Hinweis „verschreibungspflichtig“. Erst nach Beschwerden wurde hier ein Update eingespielt. Um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vermeiden, wird dringend zur Überprüfung der Kennzeichnung geraten.

Laut Auskunft der Pressestelle von Awinta soll von der Problematik  nur Prokas und damit maximal die Hälfte der Anwender betroffen sein. Die Korrektur (Bugfix) soll in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar in 100 Testapotheken ohne Fehler eingespielt worden sein und bis Montag den 7. Januar 2013 bei allen Anwendern installiert werden.


Dr. Doris Uhl


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