Rezeptdaten

Beschwerde gegen Ermittlungsstopp gegen VSA

Berlin - 09.01.2013, 15:50 Uhr


Die rechtliche Klärung des gesetzeskonformen Umgangs mit Rezeptdaten geht in die nächste Runde: Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die VSA GmbH durch die Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Rezeptdaten hat der Erstatter der Anzeige jetzt Beschwerde angekündigt.

Sollte das Klageerzwingungsverfahren erfolgreich verlaufen, müsste das OLG München die Staatsanwaltschaft München II anweisen, das Verfahren wieder aufzunehmen. Wegen formaler Gründe hatte gestern die Staatsanwaltschaft München II die Einstellung der Ermittlungen gegen VSA, GFD Pharmafakt und einen früheren Geschäftsführer gegenüber DAZ.online bekannt gegeben und heute den Anwalt des Anzeigeerstatters darüber offiziell unterrichtet.

Aus Sicht der Anwaltskanzlei liegt beim Anzeigeerstatter eine Antragsbefugnis vor, weil er als Versicherter der Barmer GEK seine Datenschutzrechte verletzt sieht. Strittig ist offenbar der Zeitpunkt, zu dem der Anzeigeerstatter von den mutmaßlichen Datenschutzverstößen erfahren hat. Der Anwalt des Anzeigeerstatters rechnet bis zur Entscheidung des OLG München über die Klageerzwingung mit einem längeren Verfahren bis zur Jahresmitte.   


Lothar Klein


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