Gemeinsamer Bundesausschuss

Erleichterungen bei Diamorphin-Behandlung beschlossen

Berlin - 17.01.2013, 14:14 Uhr


Der Gemeinsame Bundesausschuss will die diamorphingestützte Behandlung Schwerstopiatabhängiger erleichtern. Nach einem heute gefassten Beschluss sollen die bisherigen quantitativen, personellen und räumlichen Vorgaben durch flexiblere Regelungen ersetzt werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), begrüßt die Änderungen.

Schon im März 2010 hatte der G-BA die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger unter bestimmten Voraussetzungen in den Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen. In Betracht kommen ausschließlich schwerstabhängige Patientinnen und Patienten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren süchtig sind und sich bereits zwei erfolglos beendeten beziehungsweise abgebrochenen Suchtbehandlungen unterzogen haben.

Doch trotz guter Erfahrungen in Modellprojekten stockte die Behandlung mit Diamorphin. Grund waren die teilweise kaum zu leistenden Anforderungen an die Einrichtungen. Und gerade hier wurde nun angesetzt: „Mit dieser Entscheidung trägt der G-BA Forderungen einer Vereinfachung der derzeit gültigen Regelung Rechnung, um mehr betroffene Patientinnen und Patienten behandeln zu können“, sagt Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Insbesondere die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, einzelne Kommunen aber auch Einrichtungen, die an der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung teilnehmen, hätten immer wieder auf Umsetzungsschwierigkeiten hingewiesen, denen mit der nun verabschiedeten Änderung der Richtlinie begegnet werden solle.

Nicht mehr erforderlich ist künftig die Anwesenheit von Ärzten im Umfang von drei Vollzeitstellen pro Einrichtung. Es genügt eine angemessene Anzahl von Arztstellen und qualifizierten nichtärztlichen Stellen, die innerhalb eines zwölfstündigen Zeitraums während der Vergabezeiten und Nachbeobachtung anwesend und darüber hinaus per Rufbereitschaft erreichbar sind. Zudem wird die strikte räumliche Trennung von Warte-, Ausgabe- und Überwachungsbereich aufgehoben. Soweit keine separaten Räume vorgehalten werden können, müssen die Einrichtungen darlegen, wie die Anforderungen an die Qualität der Versorgung in angemessener Weise anderweitig erfüllt werden.

Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans ist mit dem Beschluss zufrieden. Er sollte in der Praxis dazu beitragen, dass sich weitere Einrichtungen der Behandlung von Schwerstopiatabhängigen mit Diamorphin annehmen und noch mehr Patienten, die diese Behandlung brauchen, versorgt werden können. „Mit der diamorphingestützten Behandlung geben wir Schwerstabhängigen eine Chance zu überleben und eine Perspektive für ihr Leben.“, so Dyckmans

Der Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss des Prüfverfahrens werden die Änderungen voraussichtlich im Frühjahr 2013 in Kraft treten.


Kirsten Sucker-Sket