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Ein Kästchen zu wenig
Das neue BtM-Rezept und die Pharmazentralnummer
Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird voraussichtlich noch in diesem Quartal neue Betäubungsmittelrezeptformulare ausgeben. Allerdings ist
Auf Anfrage teilte das BfArM dazu mit, dass die Entwicklung des neuen BtM-Rezeptes schon abgeschlossen war, als die Entscheidung fiel, das Muster 16 (Kassenrezept) an die neue achtstellige Pharmazentralnummer anzupassen. Auf eine nachträgliche Änderung des neuen BtM-Rezeptformulars wurde wegen der hohen Kosten verzichtet, zumal die Pharmazentralnummer in der Regel aufgedruckt wird und die Größe des Feldes, das dafür vorgesehen ist, gleich geblieben ist. In der Praxis sollte es hierdurch keine Probleme geben. Mit der nächsten formalen Überarbeitung des neuen BtM-Rezeptes soll jedoch eine Anpassung erfolgen.
Wichtige Informationen zum neuen BtM-Formular gibt das DAZ-Merkblatt „Das neue BtM-Rezept“. Es steht im Abonnentenbereich zum Download zur Verfügung.
21.01.2013, 17:36 Uhr