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Nacht- und Notdienst
ABDA bekräftigt Protestbereitschaft
Angesichts der unklaren Lage bei der Umsetzung der von der Regierungskoalition versprochenen neuen Nacht- und Notdienstpauschale hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre Protestbereitschaft unterstrichen: „An der Absicht, am 28. Februar 2013 einen bundesweiten Protesttag durchzuführen, möchten wir bei dieser Sachlage mehr denn je festhalten und hoffen, dass dies Ihre Zustimmung findet.“
Bis dahin werde man sich „weiter bemühen, die konkreten Lösungsvorschläge des BMG übermittelt zu bekommen, damit wir diese auch eigenständig bewerten können und nicht auf die über die Presse vermittelten Einschätzungen des Bundesinnenministeriums angewiesen sind“, heißt es in einer aktuellen Information an alle Mitgliedsorganisationen. Offenbar ist die ABDA noch nicht wie von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zugesagt über die Details der Problemlage bei der Umsetzung informiert worden. Stattdessen verweist die ABDA auf die Berichterstattung in den Medien und vor allem auf einen Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ).
Bei mehreren Gesprächsmöglichkeiten zum Jahresbeginn, zuletzt bei dem „Gesundheitspolitischen Jahresauftakt 2013" der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, habe Bundesgesundheitsminister Bahr nochmals bekräftigt, die Notdienstpauschale einführen und ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen zu wollen, heißt es im Schreiben weiter. Schon im vergangenen Jahr habe die ABDA aus dem BMG dazu erfahren, dass entsprechende Entwürfe im Bundesgesundheitsministerium diskutiert würden, es aber noch zu klärende Detailfragen auf der Seite der Mittelbeschaffung für die Pauschale gebe. „Bis heute liegt uns bedauerlicherweise kein konkreter Entwurf aus dem BMG vor“, so die Information an die Mitgliedsorganisationen.
Der unklare Sachstand bekräftige die ABDA darin, „den Druck auf die Bundesregierung in dieser Frage sukzessive zu erhöhen“. Die ABDA werde „strikt“ auf der bisherigen Linie bleiben: „Die Apothekerschaft erwartet die zugesagte zusätzliche Honorierung des Nacht- und Notdienstes mit einem Volumen von 120 Millionen Euro und wir legen uns nicht auf bestimmte Wege der inhaltlichen Ausgestaltung oder technischen Abwicklung fest. Vielmehr werden wir jeden Vorschlag tatkräftig unterstützen, den die Bundesregierung für die Umsetzung macht.“
Es stehe im Raum, dass die gesetzestechnische Umsetzung dieses Vorhabens möglicherweise die Beteiligung des Bundesrates erfordere, so die ABDA. Da aus vielen Bundesländern die Aussage vorliege, dass sie die Förderung des Nacht- und Notdienstes begrüßten, „müssten die Länderregierungen abseits parteipolitischen Geplänkels eigentlich diesem Vorhaben auch im Bundesrat zustimmen können“, zeigt sich die ABDA optimistisch.
Berlin - 24.01.2013, 12:01 Uhr