Streit um Apotheken-A bei dm

dm reagiert nicht auf Abmahnung

Berlin - 25.01.2013, 10:38 Uhr


Die Werbung der Versandapotheke Zur Rose in den dm-Drogeriemärkten ist weiterhin unverändert. Noch immer springt den Kunden das Apotheken-A aus einem roten Paket entgegen. Nach der ergebnislosen Abmahnung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) gegen die in Halle ansässige Apotheke hat nunmehr am 23. Januar auch dm selbst die vom DAV durch seine Anwälte gesetzte Frist zur Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung verstreichen lassen.

Der DAV werde daher die kurzfristige gerichtliche Überprüfung herbeiführen, heißt es nun. Der DAV als Inhaber der Markenrechte am Apotheken-A bleibt dabei, dass die Verwendung des gotischen A in den Drogeriemärkten ein offensichtlicher Verstoß gegen die geltende Markensatzung sei. Man zeigt sich daher verständnislos, dass die Entfernung der rechtswidrigen Werbung bisher nicht vorgenommen wurde. „Offenbar lohnt sich jeder weitere Tag der rechtswidrigen Verwendung“, so der DAV.  


Kirsten Sucker-Sket