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Streit um Berechnungsgrundlagen
Erstattungsbeträge und die Konsequenzen für die Praxis
Ab dem 1. Februar sollen die Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel mit den Krankenkassen abgerechnet werden. 13 Präparate sind bisher betroffen. Für die Apotheken dürfte die Sache damit überschaubar bleiben. Doch angesichts des nicht ausgeräumten Streits um die richtige Berechnungsgrundlage für den prozentualen Apothekenzuschlag stellt sich für Apothekerinnen und Apotheker die Frage ...
Seit letztem Sommer streiten sich der Deutsche Apothekerverband, die Herstellerverbände und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels mit dem GKV-Spitzenverband über den Einfluss des Erstattungsbetrags auf die Preisbildung bei Großhandel und Apotheken. Um in diesem Punkt Handlungssicherheit zu erhalten, haben die Herstellerverbände ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis des Rechtsgutachtens, weitere Informationen und eine Grafik, die veranschaulicht, wie mit den Erstattungsbeträgen in der Praxis umzugehen ist, finden Sie in der aktuellen DAZ.
25.01.2013, 11:52 Uhr