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Arzneimittel-Lieferengpässe
BPI: Mehr Meldepflichten lösen kein Problem
Wie ist mit Lieferengpässen bei Arzneimitteln umzugehen – und wie können sie verhindert werden? Darauf gibt es unterschiedliche Antworten, die derzeit munter ausgetauscht werden. Für keine gute Idee hält der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie etwa den Ruf nach weiteren Meldepflichten gegenüber Apotheken.
Für den BPI ist es durchaus nachvollziehbar, dass Apotheker schnellstmöglich Informationen über absehbare Lieferengpässe benötigen – schließlich stehen sie im direkten Kontakt mit den Patientinnen und Patienten. „Doch wir müssen zum jetzigen Zeitpunkt schon an die Bundesoberbehörden melden, und zudem bauen wir gerade in Europa eine zusätzliche Datenbank auf, die dann auch den Apothekern als Informationsquelle offensteht. Bevor wir weitere Meldepflichten einführen, sollten wir schauen, ob die bestehenden Datenbanken nicht ausreichend sind“ , erklärt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender BPI-Hauptgeschäftsführer. Zudem müsste genau definiert werden, was tatsächlich als Lieferengpass zu bewerten sei – und wann eine Meldung dem Apotheker in seiner täglichen Arbeit helfe.
Der BPI verweist darauf, dass Lieferengpässe im ambulanten Bereich – also in öffentlichen Apotheken – bis dato nur da aufgetreten seien, wo aufgrund von Rabattverträgen einzelne Hersteller nicht liefern konnten. Gerbsch sieht hier die Krankenkassen in der Pflicht: Sie müssten bei ihren Rabattverträgen „endlich auch die Versorgungssicherheit einplanen“. Es sei „unbedingt notwendig, hier nicht nur den Blick auf maximale Einsparungen, sondern auch auf ein breiter angelegtes Anbieterportfolio und somit beständige Lieferfähigkeit zu legen“.
Berlin - 30.01.2013, 14:43 Uhr