Resolution zum Kassenabschlag

Kooperationsgipfel fordert Machtwort der Politik

München - 07.02.2013, 09:42 Uhr


Der Kassenabschlag soll bis zu einer endgültigen Entscheidung der Schiedsstelle bei maximal 1,75 Euro verbleiben. Diese Forderung richtete der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) auf seinem 4. Kooperationsgipfel am 7./8. Februar 2013 in München an das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt.

Wie Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK, auf der Veranstaltung deutlich machte, fordert der BVDAK ein Machtwort von der Politik: „Es drohen Abrechnungschaos und Klagewellen, alles auf dem Rücken der Apothekerinnen und Apotheker, denen jegliche Planungssicherheit verloren geht.“ Finanzielle Ungewissheit sei die Folge. Die Politik dürfe diesem Treiben nicht mehr tatenlos zusehen.

Außerdem vertritt der BVDAK die Auffassung, dass der als „Großhandelsrabatt“ titulierte Kassenabschlag wegen der Rabattverträge jeglicher sachlichen Grundlage entbehrt.

Hier der Wortlaut der Resolution:

„Der BVDAK fordert das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt auf, dafür zu sorgen, dass der Kassenabschlag 2013 bis zu einer endgültigen Entscheidung der Schiedsstelle bei maximal 1,75 Euro verbleibt und Retaxationen bis zur endgültigen Entscheidung untersagt werden.
Für das Jahr 2014 gilt – soweit sich die Vertragspartner bis zum jeweiligen Jahresende nicht einigen können und die Schiedsstelle ebenfalls nicht rechtzeitig, also zum jeweiligen Jahresende, entscheiden kann – ein Kassenabschlag von 0,95 Euro.
Für die Folgejahre, also ab 2015, wird – im Falle der Nichteinigung zum Jahresende – der Kassenabschlag um 0,10 Euro jährlich gesenkt.“


Peter Ditzel